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Nach der zweiten Obduktion: Rätsel um Jennifer V. weiterhin ungelöst

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Von: Julia Grünhofer

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© Polizei/Montage

Wörgl/Kufstein - Die Todesursache der zweifachen Mutter aus Wörgl ist auch nach der zweiten Obduktion ungeklärt. Der Schwiegervater der Frau sitzt derweil weiterhin in Untersuchungshaft. Er wird an dem Mord der Frau verdächtigt.

Bei einer ersten Obduktion in Innsbruck konnten keine sichtbaren äußeren Verletzungen an der toten zweifachen Mutter Jennifer V. festgestellt werden. Auch die toxikologischen Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf die Todesursache. Es traten „keine klaren Hinweise auf Fremdverschulden“ zutage. Darum ordnete die Staatsanwaltschaft eine zweite Obduktion in Graz an. 

Fremdverschulden nicht endgültig ausgeschlossen

Nach erheblicher Verzögerung wurden die Untersuchungsergebnisse nun veröffentlicht. Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, habe aber auch die zweite Obduktion keine Todesursache zutage gefördert. Die Ergebnisse bestätigen das Gutachten der Innsbrucker Gerichtsmedizin, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Ausständig sei aber noch immer das Ergebnis der Kieselalgen. Diese Untersuchung könnte Aufschlüsse darüber bringen, ob die 26-Jährige noch am Leben war, als sie ins Wasser kam oder nicht, so die Tiroler Tageszeitung. 

Auch wenn die Untersuchungen keine Hinweise auf Fremdverschulden ergaben, kann ein Fremdverschulden trotzdem nicht endgültig ausgeschlossen werden. Mögliche Zupackverletzungen könnten durch Fäulnisveränderungen überlagert und dadurch nicht mehr nachweisbar sein.

Schwiegervater erneut in U-Haft

Seit dem 2. Februar galt Jennifer V. als vermisst. Im April wurde die Leiche der 26-Jährigen dann bei Kirchbichl aus dem Inn gezogen. Details wie ein Tattoo waren damals ausschlaggebend für die Identifizierung der serbisch-stämmigen Frau, die rund acht Wochen im Wasser getrieben ist

Nach dem Fund der Leiche wurde der Schwiegervater der 26-Jährigen dreimal wegen Mordverdachts verhaftet. Aus Mangel an Beweisen wurde er jedoch zweimal entlassen. Nun hat das Oberlandesgericht Innsbruck entschieden, dass der Beschuldigte wegen dringenden Verdachts des Mordes in Untersuchungshaft zu nehmen ist. Die Polizei gehe davon aus, dass der (nun erneut verhaftete) Mordverdächtige sie von der Arbeit abgeholt hätte.

jg

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