Sarkozy droht Ärger wegen Vorverurteilung

Paris - Der französische Präsident Nicolas Sarkozy scheint sich trotz seiner Ausbildung zum Rechtsanwalt wenig um juristische Präzision zu bemühen.
In einem Fernsehinterview bezeichnete er am Mittwochabend die Angeklagten im “Clearstream-Prozess“ als “die Schuldigen“. Bei den Anwälten der Betroffenen und anderen Juristen löste er damit Empörung aus. Sie bezeichneten die Äußerung am Donnerstag als skandalöse Vorverurteilung und kündigten an, Sarkozy deswegen vor Gericht bringen zu wollen.
Sarkozys Rechtsanwalt wies den Vorwurf einer Vorverurteilung umgehend zurück. Sarkozy habe gesagt: “Nach zwei Jahren Ermittlungen haben zwei unabhängige Richter entschieden, dass die Schuldigen vor ein Strafgericht müssen.“ Er habe zudem betont, dass er Vertrauen in die Justiz habe. “Sarkozy hat lediglich die Fragen gestellt, die die Justiz und nur die Justiz beantworten wird“, betonte der Rechtsanwalt Thierry Herzog in einem Interview, das Le Figaro am Donnerstagabend online veröffentlichte. “Es handelt sich um die Erklärung eines Opfers“, fügte er hinzu. Im übrigen könne Sarkozy während seiner Amtszeit als Präsident nicht vor Gericht angeklagt werden.
Das Verfahren, in dem Sarkozy zu den Klägern zählt, richtet sich unter anderem gegen Sarkozys langjährigen Rivalen, Ex-Premierminister Dominique de Villepin. Dieser soll gefälschte Kontolisten des Luxemburger Finanzhauses Clearstream genutzt haben, um Sarkozy in den Verdacht der Geldwäsche und Korruption zu bringen. Wegen des Skandals hatte Villepin schon die Kandidatur um die Präsidentschaft 2007 verpasst.
Sarkozy hatte bereits in seiner Zeit als Innenminister mit Vorverurteilungen für Schlagzeilen gesorgt. Einen in Frankreich als Terrorpaten angeklagten Deutschen bezeichnete er vor dessen Verurteilung als ein hochrangiges Mitglied von El Kaida. Einen später als Terroristen verurteilten Korsen nannte er schon bei dessen Festnahme einen Mörder.
dpa