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Richterspruch über gefiederte Kämpfer

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Es geht nicht direkt um die Frage, ob Hahnenkämpfe verboten werden, sondern darum ob neue Kampf-Arenen gebaut werden dürfen. (Archivbild) © dpa

Paris - Hahnenkämpfe sind in Nordfrankreich eine alte Tradition. Ein Gericht soll jetzt entscheiden, ob dafür neue Gallodrome gebaut werden dürfen oder ob das Verbot bestehen bleibt.

Sie hacken mit ihren Schnäbeln aufeinander ein und attackieren sich mit an ihren Füßen festgebundenen Metallstacheln, Blut fließt und immer wieder sterben die gefiederten Kämpfer: Hahnenkämpfe sind für die einen ein faszinierendes Spektakel, für die anderen grausame Tierquälerei. Viele westliche Länder haben solche Veranstaltungen verboten, in manchen Gegenden Frankreichs sind sie aber erlaubt - unter Verweis auf die Tradition. Am Freitag wird der Verfassungsrat des Landes, für das der Hahn ein Nationalsymbol ist, ein Grundsatzurteil über diese Tradition fällen.

Dabei geht es aber nicht um die Frage, ob die Hahnenkämpfe selbst ausnahmslos verboten werden. Die Verfassungsrichter müssen vielmehr über ein gesetzliches Verbot zum Bau neuer Hahnenkampf-Arenen entscheiden. Für die Veranstalter der Kämpfe steht trotzdem viel auf dem Spiel: Sie sehen die Zukunft der Hahnenkämpfe in Gefahr, wenn keine neuen sogenannten Gallodrome mehr gebaut werden dürfen.

"Ununterbrochenen örtlichen Tradition"

Eigentlich ist in Frankreich ohnehin jeder "Akt der Grausamkeit" gegen Tiere verboten. Doch es gibt Ausnahmen für Hahnen- und Stierkämpfe: In Gegenden mit einer "ununterbrochenen örtlichen Tradition" sind die blutigen Veranstaltungen erlaubt. Während Stierkämpfe im Süden Frankreichs ausgetragen werden, sind die Hahnenkämpfe auf dem französischen Festland nur in der nördlichen Region Nord-Pas-de-Calais erlaubt, außerdem in einer Reihe von Überseegebieten. Sonst sind Hahnenkämpfe, die es schon in der Antike gab, heute vor allem aus Lateinamerika und Südostasien bekannt.

Bereits im September 2012 billigte der Verfassungsrat in Paris solche Ausnahmeregeln - damals ging es um eine Klage von Tierschützern gegen Stierkämpfe. Mit dem gesetzlich verankerten Verbot des Baus neuer Gallodrome befassten sich die Verfassungshüter allerdings dabei nicht.

Verbot für neue Gallodrome

Nun zogen zwei Männer von der im Indischen Ozean gelegenen französischen Insel La Réunion vor das Verfassungsgericht. Sie hatten 2012 in der Ortschaft Sainte-Marie eine neue Hahnenkampf-Arena eröffnet und landeten deswegen vor Gericht. Auf ihren Antrag musste der Verfassungsrat prüfen, ob das Bauverbot für Gallodrome verfassungsmäßig ist - denn ein Verbot zum Bau neuer Stierkampf-Arenen gibt es nicht.

Das stelle eine "bedeutsame Ungleichbehandlung, einen Bruch mit dem Prinzip der Gleichbehandlung vor dem Gesetz" dar, argumentierte die Anwältin der Männer, Fabienne Lefèvre, bei einer Anhörung. Das Bauverbot für Gallodrome müsse deswegen gekippt werden.

Tierschützer gespannt

Die Regierung sieht das anders: Ihr Vertreter argumentierte vor dem Verfassungsrat, der Gesetzgeber habe für Hahnenkämpfe nur eine "vorübergehende" kulturelle Ausnahme vom Tierschutzrecht vorgesehen. Langfristig solle diese Tradition dagegen aussterben, deswegen sei es gerechtfertigt, den Bau neuer Hahnenkampf-Arenen zu verbieten.

Tierschützer schauen mit Spannung auf die Urteilsverkündung vom Freitag - auch wenn es deutlich weniger Emotionen gibt als vor der Entscheidung zu den Stierkämpfen 2012. Die Tierschutz-Stiftung der französischen Kino-Ikone Brigitte Bardot mahnte aber schon, eine Abschaffung des Bauverbots für Gallodrome wäre eine "Beleidigung für die Justiz". "Wie kann man im Jahr 2015 ins Auge fassen, eine Maßnahme zu kippen, die ein Ende der Barbarei zum Ziel hat?"

afp

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