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Autos von Rasern sollen in Österreich beschlagnahmt werden – auch von Deutschen

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Von: Michael Hudelist

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Im Sommer 2021 präsentierte das Land die Aktion „Owa vom Gas“, mit beteiligt war auch Sabine Peterbauer, die 2020 durch einen Raser ihre Tochter verloren hatte und seither um strengere Strafen kämpfte.
Im Sommer 2021 präsentierte das Land die Aktion „Owa vom Gas“, mit beteiligt war auch Sabine Peterbauer, die 2020 durch einen Raser ihre Tochter verloren hatte und seither um strengere Strafen kämpfte. © hud (Collage)

Was in Italien, der Schweiz oder Dänemark bereits umgesetzt ist, wird der Exekutive künftig auch in Österreich möglich sein: Das Fahrzeug von Schnellfahrern kann beschlagnahmt werden. Folgende Regelungen sollen gelten:

Wien/Salzburg – Im jetzt vorgestellten Gesetzesentwurf ist von 60km/h schneller als erlaubt im Ortsgebiet und 70km/h zu schnell außerhalb die Rede, „wer 110km/h in einem bewohnten Gebiet fährt gefährdet die Allgemeinheit“, so Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll. Wer noch schneller fährt oder ein Wiederholungstäter ist muss auch mit einer dauerhaften Beschlagnahme rechnen, das Auto wird dann versteigert.

Verkehrsministerin Eleonore Gewessler hat am Montag (5. Dezember) die geplante Beschlagnahme von Raser-Autos präsentiert, Hintergrund ist auch ein tragischer Unfall in Salzburg, „das Schicksal einer Mutter in Salzburg, die ihre Tochter durch einen rücksichtslosen Raser verloren hat, hat mir keine Ruhe mehr gelassen“. Sie habe großen Respekt vor dem Mut und der Entschlossenheit der Mutter, die nach dem Unglück immer wieder für strengere Strafen gekämpft hat.

Mit der Beschlagnahme von Fahrzeugen sollen unbelehrbare Raser bestraft werden, „denn es gibt Fahrer, bei denen Strafen und Nachschulungen nicht wirken, mit der Novelle können wir den Rasern die Tatwaffe aus der Hand nehmen“. Geändert werden die Straßenverkehrsordnung und das Führerscheingesetz, damit soll die Polizei in Zukunft schnell reagieren können.

Autobeschlagnahme für zwei Wochen

Die geplante Beschlagnahme des Wagens ist als dreistufiges Verfahren geplant, an deren Ende der Verfall, also die Versteigerung des Wagens stehen kann. Wer im Ortsgebiet mindestens 60km/h zu schnell fährt und mindestens 70km/h zu schnell außerhalb eines Ortsgebietes muss mit einer vorläufigen Beschlagnahme des Fahrzeugs für zwei Wochen noch vor Ort rechnen.

„Es geht da also um mindestens 110km/h durch bewohntes Gebiet, da ist dann ohnehin der Führerschein weg und zusätzlich auch noch der Wagen für zwei Wochen“, so Gewessler. In diesen zwei Wochen kann dann die Behörde ein Verfallsverfahren prüfen, „also wenn der Raser ein Wiederholungstäter ist kann am Ende der zwei Wochen die Behörde den Wagen als verfallen erklären“, das heißt der Wagen kann dann versteigert werden. Der Erlös geht zu 70 Prozent an den österreichischen Verkehrssicherheits-Fonds.

Es seien schwerwiegende Maßnahmen, aber wo es notwendig ist müsse durchgegriffen werden, bei 110km/h im Ort habe niemand mehr sein Fahrzeug unter Kontrolle, „da wird das Auto zur Waffe und damit zur Gefahr für völlig unschuldige Menschen“, so die Ministerin. Wer auf der Autobahn 200km/h fährt gefährde Menschenleben, in Österreich gilt bekanntlich Tempo 130 als Limit auf den Autobahnen.

Viele ausländische Schnellfahrer

Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll ist froh über die Einigung im Kampf gegen die Raser, er erinnerte an den Unfall in Salzburg am 10. April 2020, an dem eine 25-jährige Frau das Opfer eines Rasers wurde. „Dieser dramatische Unfall hat uns vor Augen geführt dass die Strafen nicht ausreichend sind“, besonders Wien, Kärnten und Salzburg hätten an sogenannten Raser-Paketen gearbeitet. In Salzburg gebe es zudem viele Schnellfahrer aus dem Ausland, „die bei uns ihre Fahrzeuge austesten“.

Warum deutsche Lenker ohne Tempolimit in ihrem Land ihren Wagen in Österreich „testen“ sollten bleibt unklar. Wenn sie jetzt „auf frischer Tat“ ertappt werden kann ihnen zum einen sofort der Führerschein abgenommen werden „und bei diesen dramatischen Übertretungen ist dann auch das Auto weg“, versichert Schnöll. Bisher seien Raser nach dem Anhalten und der Strafe durch die Polizei einfach wieder weitergefahren. Die Beschlagnahme sei ein grober, verfassungsrechtlicher Eingriff, aber er werde im Parlament die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit finden.

Wenn das Auto nicht dem Lenker, sondern zum Beispiel den Eltern gehört oder es sich um ein Leasingfahrzeug handelt ist eine dauerhafte Beschlagnahme schwierig, denn es könne nicht in die Rechte Dritter eingegriffen werden. Schnöll und Gewessler gehen davon aus, dass es sich um 400 bis 450 Fälle pro Jahr Österreichweit handeln wird, an dem das neue Gesetz zur Anwendung kommen wird, beschlossen werden soll es Anfang nächsten Jahres.

hud

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