Oberstes Gericht lehnt Zeugen für Suu Kyi ab

Rangun - Im Prozess gegen die birmanische Dissidentin Aung San Suu Kyi darf die Verteidigung nur noch einen, nicht drei weitere Zeugen vorladen.
Das entschied das oberste Gericht des Militärregimes am Montag. Damit bleibt als Zeuge der Verteidigung noch ein Anwalt, der an diesem Freitag aussagen soll, sagte Suu Kyis Verteidiger Nyan Win.
Die Anklage hat 14 Zeugen vorgeladen. Die Fortsetzung der Verhandlung ist mehrfach verschoben worden. Suu Kyi ist Vorsitzende der Oppositionspartei NLD. Sie wurde für ihren friedlichen Kampf gegen die Militärherrschaft 1991 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Wenige Tage vor Ablauf ihres jüngsten Hausarrest im Mai wurde sie festgenommen und in das berüchtigte Insein-Gefängnis gebracht. Dort wird ihr der Prozess wegen Verletzung der Auflagen ihres Hausarrests gemacht. Grundlage ist das mysteriöse Eindringen des Amerikaners William Yettaw in ihr Haus. Der Mann war angeblich ungesehen durch einen See zu dem schwer bewachten Haus geschwommen.
Regierungen in aller Welt haben die Vorgänge als Schauprozess verurteilt. Exil-Birmanen werfen dem Regime vor, Yettaw als Vorwand zu benutzen, um die populäre Oppositionspolitikerin vor den Wahlen im nächsten Jahr aus der Öffentlichkeit fernzuhalten. Ihr drohen fünf Jahre Haft. Anfang Juli wird UN-Generalsekretär Ban Ki Moon in Birma erwartet. Offiziell ist sein Besuch allerdings noch nicht bestätigt worden. Er will sich dort für einen nationalen Versöhnungsprozess und die Freilassung aller politischen Gefangenen einsetzen.
dpa