Auftragskiller verpfeift geizigen Ehemann
Lausanne - Aus einem erstaunlich banalen Grund wollte ein Schweizer seine Frau loswerden und suchte deshalb im Internet einen Killer. Doch der wechselte die Seiten.
Das Bundesgericht in Lausanne schloss sich der Auffassung an, dass der Mann mit Hilfe eines Mordauftrags Unterhaltszahlungen sparen wollte. Der seinerzeit in Scheidung lebende Mann hatte 2010 in einem Chat nach jemandem gesucht, der seine künftige Ex-Frau umbringt. Nach regem Mail-Austausch einigte er sich mit einer Person auf einen Mörderlohn von 20.000 Franken (16.500 Euro). Der mutmaßliche Auftragskiller informierte die Frau jedoch statt sie umzubringen.
Das Bundesgericht war sich sicher, dass der Mann schon damals vorhatte, eine neue Familie zu gründen und verurteilte ihn bereits am 21. Juli zu fünf Jahren Gefängnis. Damit bestätigte es die Entscheidung eines Kantonsgerichts, das den Mann wegen Anstiftung zum Mord verurteilt hatte. Dagegen hatte er Beschwerde eingelegt und eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe statt Gefängnishaft verlangt.
Mit seiner neuen Frau hat der Verurteilte inzwischen ein Kind.
dpa