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«Knöllchen-Horst» scheitert vor Gericht: Filmen verboten

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Der als «Knöllchen-Horst» bekannt gewordene Angeklagte bei einem seiner zahllosen Gerichtstermine. Foto: Mark Härtl/Archiv
Der als «Knöllchen-Horst» bekannt gewordene Angeklagte bei einem seiner zahllosen Gerichtstermine. Foto: Mark Härtl/Archiv © Mark Härtl

Göttingen (dpa) - Ein als «Knöllchen-Horst» bekannter Mann aus Niedersachsen hat im Zusammenhang mit seiner privaten Jagd auf Verkehrssünder eine juristische Niederlage erlitten. Er darf vermeintliche Verkehrssünder nicht filmen.

Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nach Angaben eines Sprechers , dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen dürfe, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen sei (Az. 1 A 170/16).

Damit dürfe der Kläger eine sogenannte Dashcam nicht verwenden, um vermeintliche Verkehrsverstöße zu dokumentieren, sage der Sprecher. «Knöllchen-Horst» zeigte in den vergangenen Jahren Zehntausende Verkehrsteilnehmer an. Dabei ging es vor allem um angebliche Park-Verstöße.

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