Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Oslo - Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik hatte erfolgreich gegen seine "unmenschlichen" Haftbedingungen geklagt. Jetzt legt der norwegische Staat Berufung gegen das Urteil ein.
Justizminister Anders Anundsen erklärte am Dienstag, er habe die Staatsanwaltschaft gebeten, das Urteil anzufechten. Seinen offiziellen Antrag auf Berufung muss der norwegische Staat bis spätestens zum 22. Mai bei Gericht einreichen.
Breivik sitzt seit fast fünf Jahren in Isolationshaft. Ein Gericht in Olso hatte in der vergangenen Woche geurteilt, die Inhaftierungsbedingungen seien wie von Breivik vorgetragen "unmenschlich" und verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Staat wurde zudem dazu verurteilt, Breiviks Prozesskosten zu übernehmen. Nicht durchsetzen konnte sich der verurteilte Massenmörder hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Kontakte zur Außenwelt.
Justizminister Anundsen erklärte nun, der norwegische Staat sei mit dem Urteil nicht einverstanden und nicht der Meinung, dass Breivik durch die Haftbedingungen "unmenschlich behandelt" werde. Der Staat werde sowohl die richterliche Auslegung des geltenden Rechts als auch der Beweismittel anfechten.
Der Rechtsextremist Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt, der Höchststrafe in Norwegen. Die Inhaftierung kann verlängert werden, wenn die Behörden in ihm weiterhin eine Gefahr sehen.