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Oslo - Der Massenmörder von Norwegen, Anders Behring Breivik, sitzt in Isolationshaft, weil er 77 Menschen getötet hat. Doch seine Haftbedingungen werden demnächst gelockert.
Ein Gericht in Oslo hat dem Massenmörder Anders Behring Breivik im Streit um seine Behandlung im Gefängnis teilweise rechtgegeben. „Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar“, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Wegen seiner Isolationshaft hatte Breivik gegen den norwegischen Staat geklagt.
„Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen“, hieß es im Urteil. Das Gericht verwies insbesondere darauf, dass der 37-Jährige seit fast fünf Jahren in Einzelhaft sitze.
Der erklärte Rechtsextremist Breivik hatte in den Anhörungen zu dem Fall argumentiert, seine Einzelhaft verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Die Rechtsvertreter der Behörden hatten dagegen gehalten, Breivik sei "extrem gefährlich" und seine Haftbedingungen seien durch die Konvention klar gedeckt.
Nicht durchsetzen konnte sich Breivik hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Korrespondenz: In Bezug auf Artikel 8 der Konvention habe sich der Staat dagegen nichts zu schulden kommen lassen. Breivik hatte es im Prozess unter anderem als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt habe.
Der Norweger hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Dafür hatte ihn ein Gericht zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. In den Anhörungen zu seinen Haftbedingungen hatte er sich immer wieder extremistisch geäußert und den Hitler-Gruß gezeigt.
Höchststrafe für norwegischen Massenmörder Breivik