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Costa Concordia: Zoff um Passagier-Entschädigung

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Rom - Nach der Havarie hat der Kreuzfahrtanbieter Costa Crociere den Passagieren der „Costa Concordia“ eine fünfstellige Summe angeboten. Viele lehnen diese aber ab.

Der Kreuzfahrtanbieter Costa Crociere bietet den Passagieren des havarierten Schiffes „Costa Concordia“ pauschal jeweils 11.000 Euro Entschädigung an. Gegen die pauschale Summe wendet sich die italienische Verbraucherorganisation Codacons. Sie forderte alle Passagiere auf, „diese Almosen nicht zu akzeptieren“. Der einzige Weg, zu einer angemessenen Entschädigung zu kommen, sei die unter anderem von Codacons angestrebte Sammelklage in Italien und den USA.

Dazu wollen sich Überlebende und Hinterbliebene

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zusammenschließen - darunter auch mindestens 16 Deutsche. „Angedacht sind 160 000 Dollar für Überlebende und eine Million aufwärts für Verstorbene“, sagte der Rechtsanwalt Hans Reinhardt am Freitag in Marl und bestätigte Angaben auf „bild.de“. Er vertrete bisher 15 Überlebende und den Sohn einer getöteten Reisenden. Weitere Hinterbliebene überlegten, ob sie sich anschließen. „Wir arbeiten mit einer amerikanischen Kanzlei in New York zusammen“, sagte Reinhardt.

Luxusliner läuft auf Grund - Tote und Verletzte

Am Donnerstag hatte Costa Crociere, eine Tochter des US-Unternehmens Carnival, noch mit italienischen Verbraucherschützern verhandelt, die mehr als 3.200 Passagiere aus 61 Ländern - die bei dem Unglück am 13. Januar keine körperlichen Schäden davontrugen - vertreten. Es steht Passagieren frei, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie mit dem Angebot nicht zufrieden sind. Die Regelung betrifft nicht die mehreren Hundert Crewmitglieder, die etwa 100 Verletzten oder die Hinterbliebenen von Todesopfern.

Mit dem Geld sollen verloren gegangenes Gepäck und erlittene Traumata abgegolten werden, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Zudem wolle die Firma den Passagieren den vollen Preis ihrer Kreuzfahrt sowie die nach dem Unglück entstandenen Reisekosten und Ausgaben für medizinische Zwecke zurückerstatten.

Die 11 000 Euro Entschädigung „liegt über den Entschädigungsgrenzen internationaler Vereinbarungen und der gültigen Gesetze“, heißt es in der Mitteilung des italienischen Reiseindustrieverbands Astoi Confindustria am Freitag in Rom. Wer auf das Angebot eingehe, müsse sich verpflichten, nicht gegen Costa zu klagen.

Linie: "Küstennahe Manöver sind legal und notwendig"

Codacons forderte zudem eine Überprüfung der beliebten Praxis, Kreuzfahrtschiffe nahe an der Küste zu navigieren, um bei Passagieren und Landbewohnern eine Art Nervenkitzel zu erzeugen. Der Vorstandsvorsitzende von Costa Crociere, Pier Luigi Foschi, hatte die sogenannte touristische Navigation zuvor verteidigt. Solche Manöver seien legal und ein von den Passagieren ausgesuchtes „Kreuzfahrtprodukt“. Die Linien müssten sie anbieten, um wettbewerbsfähig zu sein.

Traurige Gewissheit: Schiffspassagier aus Westfalen tot

Bei dem Schiffsunglück ist auch ein Passagier aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen ums Leben gekommen. Das Bundeskriminalamt habe offiziell bestätigt, dass die Leiche des 72-jährigen Mannes identifiziert worden sei, sagte ein Sprecher der Kreispolizei Steinfurt am Freitag.

Der Mann war mit seiner 68 Jahre alten Ehefrau auf dem verunglückten Kreuzfahrtschiff „Costa Concordia“ gewesen. Zum Schicksal der vermissten Frau gebe es jedoch noch keine neuen Erkenntnisse, sagte der Polizeisprecher.

dpa/dapd

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