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Absurdes Ritual: Dreijährige zur lebenden Göttin ernannt

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Nepals Kumari werden als Inkarnation der Hindu-Gottheit Taleju angebetet. © AFP

In Nepals Hauptstadt Kathmandu ist eine Dreijährige zur Kumari bestimmt worden. Damit gilt sie nun als „lebende Gottheit“ und wird eine Weile getrennt von ihrer Familie leben müssen.

Es gilt als uraltes Ritual: Wie bereits viele vor ihr wurde die dreijährige Trishna Shakya zu einer „lebenden Gottheit“ - Kumari - ernannt. 

Shakya werde am Donnerstag in einer Zeremonie geweiht und künftig getrennt von ihrer Familie im Palast der Hauptstadt leben, sagte ein Priester der Nachrichtenagentur AFP. "Nach unseren Gebeten und tantrischen Ritualen wird sie auf dem Kumari-Thron Platz nehmen", sagte der Priester Uddhav Man Karmacharya. 

Sobald eine Kumari die Pubertät erreicht, endet ihre Zeit im Palast

Die neue Kumari sei aus vier Kandidatinnen ausgewählt worden. Die bisherige Kumari hatte die Pubertät erreicht, womit ihre Zeit im Palast endete. Shakya entstammt wie ihre Vorgängerinnen der im Kathmandutal ansässigen Volksgruppe der Newar. Die Kumari werden als Inkarnation der Hindu-Gottheit Taleju angebetet. Sobald sie den Palast bezogen hat, darf sie diesen nur an Feiertagen verlassen, insgesamt 13 Mal im Jahr. Wenn sie dies tut, wird sie getragen, da ihre Füße nach der überlieferten Tradition nicht den Boden berühren dürfen. 

Der Weg bis zur Kumari ist nichts für schwache Nerven

Die Auswahlkriterien für die Kumari sind streng und umfasst eine Reihe physischer Attribute, darunter eine makellose Haut, "eine Brust wie ein Löwe" und "Schenkel wie ein Reh". Außerdem muss das Mädchen seine Tapferkeit beweisen, indem es beim Anblick der Schlachtung eines Büffels nicht weint. Die Newar-Tradition umfasst Elemente des Hinduismus und des Buddhismus. Sie war eng mit dem Königshaus in Nepal verbunden. Die Monarchie wurde in dem Himalaya-Staat 2008 abgeschafft, doch lebte die Kumari-Tradition fort. Kinderrechtsaktivisten kritisieren, dass den Mädchen ihre Kindheit geraubt werde und die Abschottung im Palast ihre Ausbildung und Entwicklung behindere. 2008 entschied das Oberste Gericht Nepals, dass die lebenden Gottheiten im Palast unterrichtet werden müssen und auch Prüfungen ablegen können.

AFP

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