Durfte Manuel Neuer überhaupt Skifahren oder drohen ihm jetzt Sanktionen?
Kann ein Profisportler für eine Verletzung sanktioniert werden, die er sich in der Freizeit zuzieht? Zwei Juristen sind sich nach dem Ski-Unfall von Nationaltorhüter Manuel Neuer einig.
Die Sportrechtler Christoph Schickhardt und Hanns-Uwe Richter sind der Auffassung, dass der Keeper keine rechtlichen Konsequenzen durch den FC Bayern München zu befürchten hat. „Oberstes Prinzip in der Rechtsprechung ist: Einen Arbeitgeber geht es nichts an, was ein Arbeitnehmer im Urlaub macht“, sagte Schickhardt der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Er erklärte weiter, es habe zwar früher in den Verträgen von Profisportlern Klauseln zum Freizeitverhalten gegeben. Die seien aber häufig nicht wirksam gewesen. Daher enthalte auch der Musterlizenzvertrag, den die Deutsche Fußball Liga (DFL) jährlich herausgebe, keine Bestimmungen dieser Art.
Manuel Neuer „ganz normaler Arbeitnehmer wie alle anderen auch“
„Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer eine Pflicht verletzt hat und somit gegen eine Klausel verstoßen hat. Durch so eine Klausel kann dem Arbeitnehmer untersagt werden, gefährliche Sportarten auszuüben. Hat er aber gegen diese Klausel verstoßen, kann er durch eine Abmahnung oder – im schlimmsten Fall – durch eine Kündigung sanktioniert werden“, sagte Richter.
Beim frisch operierten Fußball-Nationaltorhüter Manuel Neuer ist über dieses Vertragsdetail nichts bekannt. Der 36-Jährige hatte sich bei einer Skitour den Unterschenkel gebrochen. Auch als hoch bezahlter Profisportler sei Neuer aber ein „ganz normaler Arbeitnehmer wie alle anderen auch“, sagte Schickhardt. Der Jurist meint, dass Neuers Club, der FC Bayern München, nur dann die Lohnfortzahlung nicht übernehmen müsse, wenn Neuer als Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hätte.
Dürfen die Bayern-Profis auf die Skipiste?
Auch Richter sagte: „Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Krankheitsfall sechs Wochen das Geld weiterzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden erkrankt ist. Das besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Selbstverschuldet ist die Verletzung bei einer Skitour nur dann, wenn Skitouren zu den gefährlichen Sportarten gehören. Dies kann man wohl nicht annehmen.“ Zu den Risiko-Sportarten gehören laut Schickhardt etwa Apnoe-Tauchen oder Fallschirmspringen.
Auch beim FC Bayern wird allem Anschein nach auf gesunden Menschenverstand gesetzt. Gefährliche Sportarten sind zwar vertraglich verboten, eine konkrete Skiklausel beinhaltet der Kontrakt des FCB-Kapitäns allerdings nicht, berichtet unser Partnerportal tz.de. Demnach musste der Keeper den Rekordmeister auch nicht vorab von seinen Pistenplänen in Kenntnis setzen. Zwar gaben sich auch die Bayern geschockt – immerhin ist Neuer nach Sadio Mané und Lucas Hernandez der dritte langzeitverletzte Star. Vorstandsboss Oliver Kahn aber versicherte: „Wir werden ihm zur Seite stehen.“
mh/dpa