Hartz IV wird Bürgergeld: Das sind die Unterschiede
Hartz IV soll durch das Bürgergeld abgelöst werden. Das haben SPD, Grüne und FDP in ihrem Sondierungspapier festgehalten. Doch was ist der Unterschied?
Berlin - Künftig soll es also Bürgergeld heißen. SPD*, Grüne* und FDP* hatten sich in den Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, dass die bisherige Grundsicherung Hartz IV durch ein Bürgergeld ersetzt werden soll*.
Insbesondere SPD und FDP sollen sich für diese Änderung eingesetzt haben. Doch auch aus der Grünen Jugend waren im Vorfeld deutliche Töne zu verlauten. „Wir erwarten von den Koalitionsverhandlungen eine deutliche Abkehr vom Hartz-IV-System“, hatte Sarah-Lee Heinrich, Bundessprecherin der grünen Nachwuchsorganisation, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gefordert. Gesagt, getan. Doch was genau soll dieses Bürgergeld eigentlich sein? Und wo besteht der Unterschied zu Hartz IV*?
Von Hartz IV zum Bürgergeld: Was die Ampel plant
Hartz IV soll jedem Menschen in Deutschland die Chance bieten, ein würdevolles Leben zu führen. Allerdings herrschen von vielen Seiten aus Politik und Wirtschaft seit Jahren große Zweifel, ob 446 Euro pro Monat (für Alleinstehende) dafür ausreichen. Heinrich hatte im Gespräch mit taz einen monatlichen Regelsatz von 600 bis 650 Euro gefordert - als Bürgergeld*.

Seit den Sondierungsgesprächen vom 15. Oktober ist klar: Die Ampel verspricht Bürgergeld statt Hartz IV. Dieses soll „Respekt und Bürgerfreundlichkeit“ bieten, heißt es aus der SPD. Die drei Parteien, also SPD, Grüne und FDP, haben das Bürgergeld wie folgt zusammengefasst: „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein. Es soll Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen. Während der Corona-Krise galten großzügige Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße. [...] An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können. Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen.“ Was aber heißt das konkret?
Unterschied zwischen Hartz IV und Bürgergeld - Besserer Zuverdienst und Sanktionen
Im Ergebnispapier zum Bürgergeld heißt es unter anderem, dass es „Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen“ soll. Bessere Zuverdienstmöglichkeiten werden versprochen. Und genau an diesem Punkt sehen Expert:innen den entscheidenden Unterschied zum Arbeitslosengeld II. Denn ist es oft so, dass es sich für Sozialhilfeempfänger kaum lohnt, noch einen Extrajob anzunehmen, wie unter anderem br.de berichtet. Denn: Bei einem zusätzlichen Verdienst bleibt wenig bis gar nichts übrig.
Das soll sich mit dem Bürgergeld ändern. Durch geringe Besteuerung sollen stärkere Anreize für die Erwerbstätigkeit gesetzt werden. Auch ein Nebenjob soll sich wieder lohnen. Hinzu kommt, dass bei der Kalkulation des Bürgergelds auch die gestiegenen Mieten mit berücksichtigt werden sollen. Über die genaue Höhe des Bürgergelds ist bisher allerdings nichts bekannt.
Allerdings wird das Bürgergeld einen weiteren, entscheidenden Kritikpunkt an Hartz IV - Stand jetzt - nicht wegwischen können. Bisher erhalten Hartz-IV-Beziehende weniger Geld vom Staat, wenn sie sich nicht um Arbeit bemühen. Obwohl dieses Konzept sehr umstritten ist, wird es wohl auch beim Bürgergeld weiter existieren. „Solidarität ist eine Sache der Gegenseitigkeit. Derjenige, der gegenwärtig oder dauerhaft bedürftig ist, muss von unserer Gesellschaft Solidarität erfahren. Auf der anderen Seite dürfen wir auch erwarten, dass wer bedürftig ist, das in ihrer oder seiner Macht Stehende unternimmt, um Schritt für Schritt wieder in eine unabhängige Situation zu kommen“, erklärte FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner* gegenüber Funk.
Kritik am Bürgergeld - Nur ein anderer Begriff für Hartz IV?
Nun hagelt es von vielen Seiten Kritik, die Idee des Bürgergelds sei noch unkonkret, zu viele Fragen blieben offen. Zudem sehen vor allem Hartz-IV-Kritiker:innen keine Abkehr vom klassischen Arbeitslosengeld-II-System. Vielmehr würde nur der Begriff ausgetauscht.
Wie der Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld ablaufen soll, ist ebenfalls noch offen. Damit wird wohl erst nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen klar werden, wie das Bürgergeld ausgestaltet werden soll. (nc) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.