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Masernimpfpflicht: Offiziell zumutbar

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Von: Sebastian Horsch

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Beim Thema Impfpflicht denken die meisten Menschen mittlerweile nur noch an das Coronavirus. Dass der Streit aber älter ist, zeigt die schon kurz vor der Pandemie eingeführte Masernimpfpflicht. Die hat das Bundesverfassungsgericht nun aus guten Gründen bestätigt. 

Heißt das, dass auch eine Corona-Impfpflicht zwangsläufig rechtens wäre? Nein, das heißt es nicht. Das Urteil bezieht sich konkret auf die Masernimpfpflicht. Und tatsächlich ist die Tragweite schwer vergleichbar.

Ginge es bei einer Corona-Impfpflicht um umfassende Einschränkungen in vielen Lebensbereichen für Verweigerer, erstreckt sich die Masernimpfpflicht alleine auf Teilbereiche wie Kinderbetreuung und Schulen. Das heißt in der Praxis: Wer sein Kind nicht mit einem millionenfach erprobten Impfstoff impfen lassen will, um andere zu schützen und bei der Ausrottung einer nicht ungefährlichen Krankheit zu helfen, muss es eben selbst betreuen. In der Schule droht ein Bußgeld, ein Ausschluss ist aufgrund der Schulpflicht ohnehin nicht möglich.

Ja, eine Impfpflicht ist immer ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Doch auch wenn das Aufheulen grundsätzlicher Impfgegner wieder laut sein wird: In diesem Fall ist sie zumutbar – jetzt auch ganz offiziell.

Sebastian.Horsch@ovb.net

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