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Zug, Hotel, Restaurant: Wo gilt in Österreich die Maskenpflicht?

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Von: Franziska Kaindl

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Eine Frau mit FFP2-Maske in einer Gondel der Kapruner Gletscherbahnen.
Die Maskenpflicht in Österreich wird wieder verschärft. © Imago

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich gilt vielerorts die Maskenpflicht. Was die aktuellen Regeln in Zügen, Hotels oder Restaurants sind, lesen Sie hier.

Wer sich aktuell in den Urlaub begibt, sollte nicht zu knapp Masken einpacken. In den meisten Ländern Europas – und auch außerhalb – gilt an bestimmten Orten oder bei Veranstaltungen eine Maskenpflicht. Österreich* plant aufgrund stark steigender Infektionszahlen jetzt sogar wieder eine Verschärfung. Worauf Sie achten müssen, lesen Sie in der Übersicht.

Maskenpflicht in Österreich: die allgemeinen Regeln

Mit der 1. Novelle zur 2. Covid-19-Öffnungsverordnung wurde eigentlich die Maskenpflicht, die für Kinder ab sechs Jahren gilt, in Österreich weitestgehend gelockert. Das heißt: Seit dem 22. Juli ist grundsätzlich dort, wo die 3-G-Regel gilt, keine Maske mehr nötig. Die 3-G-Regel sieht vor, dass Personen geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

Ausnahmen davon gelten in Supermärkten, Apotheken, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, wie der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖATMC) berichtet – hier muss weiterhin ein Mundschutz getragen werden. Dafür ist seit dem 22. Juli grundsätzlich ein medizinischer Mundschutz ausreichend. Aber Vorsicht: In Wien gilt im gesamten Handel die Maskenpflicht.

Unter anderem in folgenden Bereichen gilt in Österreich die Maskenpflicht:

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Muss im Hotel und im Zug eine Maske getragen werden?

In Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie gilt die 3-G-Regel, wie das österreichische Urlaubsportal autria.info berichtet. Daher gibt es „keine Maskenpflicht, keine maximale Größe von Gästegruppen und keine Sperrstunde“. Auch in Reisebussen und Ausflugsschiffen gilt laut ÖAMTC die 3-G-Regel. Daher greift auch hier keine Maskenpflicht. Die Österreichische Bundesbahn ÖBB erklärt, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, also in den Zügen, Bussen sowie den geschlossenen Bahnhofsbereichen, verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Verschärfte Masken-Regeln ab 15. September

Die österreichische Bundesregierung hat aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen einen 3-Stufen-Plan für den Herbst vorgestellt. Dieser orientiert sich an der Auslastung der Intensivstationen in Krankenhäusern. Stufe 1 greift ab 200 belegten Intensivbetten und soll daher bereits ab dem 15. September in Kraft treten. Dann wird überall dort, wo derzeit ein Mund-Nasen-Schutz vorgesehen ist, eine FFP2-Maske verpflichtend. Für Ungeimpfte werden die Regeln aber noch strenger: Für sie gilt die FFP2-Maskenpflicht nämlich dann im gesamten Handel. Für geimpfte Menschen wird sie empfohlen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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