Maskenverweigerer im Zug: Deutsche Bahn will nun härter durchgreifen

In Zügen der Deutschen Bahn gilt die Maskenpflicht. Wer jedoch keine Maske trägt, muss bisher nicht mit Konsequenzen rechnen. Das soll sich nun ändern.
- Wer mit Zügen der Deutschen Bahn* fährt, muss derzeit eine Maske tragen.
- Maskenverweigerer müssen derzeit aber nicht mit Sanktionen rechnen.
- Die Bundesregierung, die Gewerkschaft der Lokführer (GdL) und die Grünen fordern Nachbesserungen.
München - Immer wieder sind in den Zügen der Deutschen Bahn Fahrgäste zu sehen, die Ihre Schutzmaske nur über den Mund ziehen, aber nicht über die Nase - oder die erst gar keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dabei gilt offiziell die Maskenpflicht, was auch regelmäßig über Durchsagen an die Insassen kommuniziert wird. Mit Konsequenzen müssen die Maskenverweigerer aber bisher nicht rechnen. Das soll sich nun ändern.
Deutsche Bahn will nun härter durchgreifen - und Maskenverweigerer vor die Tür setzen
Wie unter anderem die ARD berichtete, mahnte Verkehrsminister Andreas Scheuer das Unternehmen in einem Schreiben, strikt auf die Einhaltung der Maskenpflicht zu achten. Daraufhin sagte die Bahn zu, Reisende von der Beförderung auszuschließen, wenn diese selbst auf Aufforderung keinen Mund-Nase-Schutz anlegen. Heißt konkret: Maskenverweigerer müssen den Zug verlassen.
Reisen im Zug
Solange die Maskenpflicht gilt, ist es vermutlich ein weniger erfreuliches Vergnügen, doch eine Reise mit der Eisenbahn hat ebenfalls seine Reize. Im Buch „500 Zugreisen: Legendäre Eisenbahnfahrten weltweit“ (werblicher Link) können Sie sich Inspiration holen.
Diese Maßnahmen seien aufgrund der geltenden Eisenbahn-Verkehrsordnung möglich. Demnach können „Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen“ von der Beförderung ausgeschlossen werden - ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises. Laut Verkehrsministerium könne dies mithilfe der Bundespolizei durchgesetzt werden.
Maskenverweigerer im Zug: Lange Zeit keine klare Ansage der Deutschen Bahn
Bisher sei das aber schwierig gewesen, wie der GdL-Vorsitzende Claus Weselsky dem SWR mitteilte. Nicht an jedem Bahnhof gebe es Bundespolizisten, die Maskenverweigerer aus dem Zug holen könnten: „Unsere Zugbegleiter sind keine Vollzugsbeamten, sondern Menschen, die draußen in den Zügen Kunden betreuen - und vor allen Dingen Menschen, die für einen sicheren Transport sorgen."
Zwar sei der überwiegende Teil der Reisenden vernünftig und halte sich an die Regeln, erklärt Weselsky. Aber: „Wie überall gibt es Ausnahmen und renitente Reisende, die versuchen, sich darum zu drücken. Das macht das Leben schwer für meine Kolleginnen und Kollegen draußen in den Zügen, das durchzusetzen.“ Darum forderte auch er, dass die Deutsche Bahn von ihrem Hausrecht Gebrauch machen sollte. Bisher sei das allerdings nicht passiert, weil das Management fürchtete, Kunden zu vergraulen, so Weselsky.
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Droht Maskenverweigerern in der Bahn nun ein Bußgeld?
Auch die Grünen mischen in dieser Angelegenheit mit und legten einen Fünf-Punkte-Plan für mehr Schutz gegen Corona-Infektionen im Fernverkehr vor. Die Zuständigkeit sieht Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel laut Bericht der Süddeutschen Zeitung klar bei der Bundespolizei. Zudem solle das Reservierungssystem bei der Deutschen Bahn so umgestellt werden, dass Sitzplätze auf Abstand zugeteilt werden. Einige Wagen könnten so Risikogruppen vorbehalten sein.
Bezüglich Bußgeldern erläuterte das Bundesinnenministerium, dass auch in Fernzügen die jeweiligen Länderverordnungen zur Maskenpflicht gelten. Teils sehen diese Sanktionen bei Verstößen vor. Wie viel Bußgeld für einen Maskenverweigerer fällig wird, kommt in einem Fernzug also darauf an, wo dieser gerade unterwegs sei. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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