Volksverhetzung? Ermittlungen gegen Dresdner AfD-Richter

Dresden - Wegen Äußerungen bei einer Veranstaltung der AfD-Jugend in der vergangenen Woche ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen Richter am Landgericht. Es besteht der Verdacht der Volksverhetzung.
Gegen den Zivilrichter Jens Maier wie auch gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke lägen zahlreiche Anzeigen vor, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag sagte, „teilweise auch aus dem Ausland“. Er bestätigte damit einen Bericht der "Sächsischen Zeitung".
Der 54-jährige Maier, der sich für die AfD um ein Bundestagsmandat bewerben will, hatte auf der Veranstaltung der Jungen Alternative mit Blick auf die Verbrechen der Nazi-Zeit den „Schuldkult“ für „endgültig beendet“ erklärt. Zudem sprach er von einer „Herstellung von Mischvölkern“, die dazu dienten, „die nationalen Identitäten auszulöschen“.
Das Dresdner Landgericht hatte umgehend darauf reagiert und mitgeteilt, dass es sich "um die private Meinung von Herrn Maier" handle, die nicht die Meinung des Landgerichts widerspiegle. Im Rahmen der Dienstaufsicht prüft das Gericht derzeit, ob er mit seinen Äußerungen das auch im privaten Bereich geltende "Mäßigungsgebot" für Richter verletzte.
Der 54-Jährige bewirbt sich auf dem Landesparteitag und der Landeswahlversammlung der sächsischen AfD am kommenden Wochenende um einen Listenplatz für die Bundestagswahl. Maier ist seit 2013 AfD-Mitglied.
Höcke hatte auf der Veranstaltung in Dresden offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaustmahnmal in Berlin von einem "Denkmal der Schande" gesprochen und damit für Empörung gesorgt. "Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat", sagte Höcke. Laut einem im Internet kursierenden Video sprach er zudem von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" und forderte eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad".
Der AfD-Bundesvorstand sprach sich am Montag in einen Beschluss für Ordnungsmaßnahmen gegen Höcke wegen parteischädigenden Verhaltens aus. Von einem Parteiausschlussverfahren war in dem Beschluss nicht die Rede. Vor allem AfD-Chefin Frauke Petry drang auf weitergehende Konsequenzen. Sie hält einen Parteiausschluss von Höcke weiter für möglich.
afp