Staatsregierung bringt Verschleierungs-Verbot auf den Weg

München - Die bayerische Staatsregierung hat ein Verschleierungs-Verbot auf den Weg gebracht - allerdings mit Einschränkungen. Außerdem verständigte man sich auf die Überwachung von Gefährdern per Fußfessel.
Die Staatsregierung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Verschleierung des Gesichtes mit Burka oder Nikab in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt werden soll. „Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten“, teilte die Staatsregierung nach der Kabinettssitzung mit.
Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche der hiesigen Kommunikationskultur, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung.“
Bereits im Dezember hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Gesetzentwurf für ein Teilverbot der Burka vorgelegt.
Gesetzesentwurf: Fußfesseln für Gefährder
Außerdem befasste sich die Staatsregierung mit dem Thema Extremisten und Gefährder. Sie können in Bayern künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigte man sich. „Damit wissen wir künftig, wo sich solche Personen herumtreiben und können ihren Bewegungsspielraum, falls erforderlich, auch einschränken“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.
Die neue Regelung wird im Polizeiaufgabengesetz verankert und soll an einen richterlichen Beschluss geknüpft sein. Eine vorherige Verurteilung ist dabei keine Bedingung für die Überwachung. Nach Angaben des Ministers sei es derzeit aber eine „sehr überschaubare Zahl“ an Personen, die für eine Überwachung mit Fußfessel infrage komme. „Es ist eher weniger als ein Dutzend. Es ist kein Massenphänomen.“
Videoaufnahmen werden länger gespeichert
Zudem werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei oder an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate statt wie bisher drei Wochen gespeichert. „Wir werden Straftaten im öffentlichen Raum noch offensiver bekämpfen und ahnden. Dabei geht es auch um eine noch höhere Abschreckungswirkung“, sagte Herrmann.
Die Überwachung mit elektronischen Fußfesseln war bereits Thema bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion Mitte Januar im Kloster Banz und wurde dort in einem Beschlusspapier festgehalten. Minister Herrmann rechnet nun mit einer Einführung noch vor der Sommerpause. Die Opposition hatte zuletzt Bedenken geäußert und den Plan als „reine Symbolpolitik“ kritisiert.
dpa/lby