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SPD-Fraktion legt Gesetzentwurf zu Managergehältern vor

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Legt einen Gesetzentwurf zu Managergehältern vor: SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Foto: Maurizio Gambarini
Legt einen Gesetzentwurf zu Managergehältern vor: SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. © Maurizio Gambarini

Berlin - Hohe Managergehälter sind für die Parteien im Wahljahr schöner Zündstoff - jetzt präsentiert die SPD im Bundestag einen eigenen Vorschlag. Topmanager dürften wenig begeistert sein.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann und der Finanzexperte Carsten Schneider stellen dazu bei einer Pressekonferenz (10.00 Uhr) in Berlin einen Gesetzentwurf vor.

So soll die steuerliche Absetzbarkeit bei variablen Gehaltsbestandteilen auf jeweils 500.000 Euro begrenzt werden. Alleine kann die SPD das aber nicht durchsetzen. Die lange widerspenstige Union zeigte sich zuletzt zu einer gemeinsamen Lösung bereit. "Ich halte das für richtig und denke, dass wir da zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen werden", hatte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) gesagt.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht bislang nur vor, dass die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Management-Vergütung entscheiden soll. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gilt nicht als Freund einer gesetzlichen Regelung. Eine Begrenzung des Steuerbonus sei verfassungsrechtlich schwierig.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält die steuerliche Begrenzung von Managergehältern für eine Frage der Gerechtigkeit. „Das ist keine Frage des Neids“, sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur. Wer mehr Verantwortung trage, solle auch mehr verdienen als andere. „Aber wenn Vergütungen und Boni in Millionenhöhe gezahlt werden, obwohl Gewinne sinken oder Beschäftigte entlassen werden müssen, haben die Menschen zu Recht das Gefühl, dass dort jedes Maß verloren gegangen ist“, sagte Maas. Der zuständige Justizminister kritisierte, dass der Koalitionspartner Union sich bislang gegen gesetzliche Vorgaben bei Managergehältern wehrt. Zuletzt signalisierte die CDU aber Gesprächsbereitschaft.

dpa

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