Verurteilter Massenmörder
Norwegens Gericht prüft Breivik-Antrag auf Haftentlassung – Richter gibt Prognose zu Urteilsverkündung ab
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Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik beantragte vor Gericht seine Haftentlassung auf Bewährung. Die Staatsanwältin warnt deutlich.
Update vom 20. Januar, 13.45 Uhr: Der Verteidiger des norwegischen Massenmöders Breivik hat vor Gericht vorgeschlagen, dass sein Mandant unter Bedingungen der Strafbehörden auf Bewährung freigelassen werden sollte. In abschließenden Bemerkungen sprach Breivik danach über seine politische Ideologie, wurde dabei aber vom Vorsitzenden Richter Dag Bjørvik angehalten, sich kurz zu fassen. Danach erklärte Bjørvik die Verhandlung für beendet.
Im Sommer 2012 wurde Breivik zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe kann gemäß norwegischem Recht immer wieder verlängert werden, womit Breivik nie wieder aus dem Gefängnis freikommen könnte. Nach Ablauf der Mindestdauer durfte er aber beantragen, dass seine Freilassung auf Bewährung gerichtlich geprüft wird. Seit Dienstag wurde darüber in der Haftanstalt vor dem Bezirksgericht Telemark verhandelt. Richter Bjørvik zufolge ist es schwierig, zu sagen, wann genau mit einem Urteil zu rechnen sei. Bestenfalls komme es nächste Woche, schlimmstenfalls erst in zwei bis drei Wochen.
Norwegens Gericht prüft Breivik-Antrag auf Haftentlassung – Staatsanwaltschaft: Sehr gefährlicher Mann
Erstmeldung vom 20. Januar, 12 Uhr:
Oslo – Der 22. Juli 2011 hat sich tief ins kollektive Schmerzgedächtnis Norwegens gebrannt. Der Rechtsextremist Anders Behring Breivik richtete ein Massaker auf der Insel Utøya an und attackierte das Osloer Regierungsviertel. Nach wie vor hält die norwegische Staatsanwaltschaft den verurteilen Massenmörder für einen sehr gefährlichen Mann und will ihn deshalb weiter eingesperrt lassen. Breivik habe vor Gericht zwar erklärt, er habe sich verändert, sagte Staatsanwältin Hulda Karlsdottir am Donnerstag während einer Gerichtsverhandlung im Gefängnis Skien, bei der es um einen Antrag des Utøya-Mörders auf Haftentlassung auf Bewährung geht.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat es aber keine Veränderungen in seinem Verhalten gegeben. Von Breivik gehe dieselbe Gefahr aus wie vor zehn Jahren. Karlsdottir bat das zuständige Gericht deshalb, den Antrag des heute 42-Jährigen abzuweisen. Die Angelegenheit sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig.
Norwegens Gericht prüft Breivik-Antrag auf Haftentlassung – Staatsanwaltschaft: Sehr gefährlicher Mann
Breivik sei nicht zu trauen*, sagte Karlsdottir. Der Breivik, der heute um Vertrauen bitte, sei derselbe Breivik, der damals die Attentate ausführte. Es gebe in Norwegen keinen Täter, der so schwere Straftaten begangen habe wie er. Beim Betreten der zum Gerichtssaal umfunktionierten Turnhalle der Haftanstalt Skien rund 130 Kilometer südwestlich von Oslo zeigte Breivik zuvor den Hitlergruß, auch an den Richter Dag Bjørvik gewandt.
Breivik hatte bei Terroranschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya aus rechtsextremen und islamfeindlichen Motiven insgesamt 77 Menschen getötet. Im Sommer 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe kann gemäß Norwegens* Recht immer wieder verlängert werden, womit Breivik nie wieder aus dem Gefängnis in Skien freikommen könnte.
Nach Ablauf der Mindestdauer durfte er aber beantragen, dass seine Freilassung auf Bewährung gerichtlich geprüft wird. Seit Dienstag wurde darüber in der Haftanstalt vor dem Bezirksgericht Telemark verhandelt. Die Verhandlung sollte vermutlich am Donnerstag abgeschlossen werden. Eine Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Breiviks Erfolgsaussichten sind gering. (dpa/aka) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Ole Berg-Rusten/NTB/dpa