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Kabinett beschließt schärfere Regeln für Abschiebungen

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Berlin - Was vor zwei Wochen von Bund und Ländern beschlossen wurde, wird jetzt umgesetzt: Besonders umstritten ist der geplante Zugriff auf Mobiltelefone von Flüchtlingen.

Die Bundesregierung hat Maßnahmen für eine konsequentere Abschiebepraxis auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, wonach die Abschiebehaft für sogenannte Gefährder ausgeweitet werden soll. Wer falsche Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss mit härteren Sanktionen rechnen. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von vier auf zehn Tage verlängert werden. Damit will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die vor zwei Wochen gefassten Beschlüsse von Bund und Ländern umsetzen.

Besonders umstritten sind Pläne, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig in bestimmten Fällen die Daten von Handys von Asylbewerbern durchsuchen darf, um deren Identität zu klären. Die Organisation Pro Asyl kritisierte, mit dem Gesetz drohe der „gläserne Flüchtling“ und eine „Brutalisierung der Abschiebepraxis“. Deutschland werde vom Aufnahmeland zum Abschiebeland umgebaut, sagte Günter Burkhardt, der Geschäftsführer von Pro Asyl.

Auch bei den Linken stoßen die Pläne auf große Vorbehalte. „Handys und Computer gehören zu dem besonders schützenswerten Bereich der Privatsphäre“, sagte Parteichefin Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Inzwischen jedoch würden „Grundrechte im Minutentakt auf dem Altar der Inneren Sicherheit geopfert - bevorzugt bei Geflüchteten“.

Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten

Flüchtlingsorganisationen rechnen damit, dass es am Mittwoch eine weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan geben soll. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, kritisierte dies scharf. „Der Innenminister macht einen großen Fehler. Afghanistan ist nicht sicher, das sagt nicht nur der UNHCR, sondern das zeigt auch die Erfahrung der ersten beiden Sammelabschiebungen“, sagte sie der Passauer Neuen Presse (Mittwoch).

Rückführungen nach Afghanistan sind umstritten, da in Teilen des Landes Regierungstruppen nach wie vor gegen radikalislamische Taliban-Rebellen kämpfen. Die Bundesregierung hält aber Teile Afghanistans für ausreichend sicher.

In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten 20 Verbände, unter ihnen die Kinderhilfsorganisation Unicef, das Wohl betroffener Kinder vorrangig zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche sollten so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Grundsätzlich begrüßten die Organisationen, dass der Gesetzentwurf die Zuständigkeit von Jugendämtern für das Stellen von Asylanträgen bei Kindern und Jugendlichen klärt.

Urteil: Auch anerkannte Flüchtlinge dürfen ausgewiesen werden

Auch Ausländer, die als Flüchtlinge anerkannt wurden, dürfen in bestimmten Fällen ausgewiesen werden. Das hat der Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Mittwoch entschieden.

Wenn dem betroffenen Flüchtling allerdings weiter Gefahren in seinem Herkunftsland drohen, darf nicht abgeschoben werden. Der Betroffene verliert stattdessen seinen Aufenthaltstitel - das heißt, er muss sich regelmäßig bei den Behörden melden und ist an einen bestimmten Wohnort gebunden.

Hintergrund ist der Fall eines türkischen Kurden, der seit 20 Jahren mit seiner Familie in Deutschland lebt und 1997 wegen seines pro-kurdischen Engagements als Flüchtling anerkannt wurde. 2009 wurde ihm zudem erlaubt, sich in Deutschland niederzulassen. Weil der Mann jedoch die terroristische Vereinigung PKK unterstützte, wurde er 2012 ausgewiesen. Seitdem muss er sich zweimal in der Woche bei der Polizei melden und darf sich nur in der Stadt Mannheim aufhalten.

Der Mann hatte dagegen bereits geklagt und Revision gegen ein erstes Urteil eingelegt. Weil in seinem Fall naheliege, dass er das terroristische Handeln der PKK zumindest billige, sei die Ausweisung verhältnismäßig, urteilte der Revisionssenat nun. (BVerwG 1 C 3.16, 22. Februar 2017).

dpa

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