Eltern sollen künftig ein Betreuungsgeld erhalten, wenn sie für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen.
Die neue Leistung wird nach dem Gesetzentwurf auch dann ausbezahlt, wenn beide Elternteile berufstätig sind und Großeltern, Verwandte, Freunde oder ein Au-pair-Mädchen das Kind betreuen.
Beantragt werden kann das Betreuungsgeld bei den Elterngeldkassen der Kommunen. Bei Hartz-IV- oder Sozialhilfe-Empfängern wird das Betreuungsgeld von der Gesamtleistung wieder abgezogen.
Nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf sind für das Betreuungsgeld 2013 rund 300 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, ab 2015 dann 1,2 Milliarden Euro erwartet.