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Wenn's mal wieder länger dauert: Was bei Überstunden zulässig ist

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Deutsche Arbeitnehmer machen nach einer EU-Studie im Schnitt mehr Überstunden als ihre Kollegen in den anderen Euro-Ländern. Foto: Oliver Berg
Deutsche Arbeitnehmer machen nach einer EU-Studie im Schnitt mehr Überstunden als ihre Kollegen in den anderen Euro-Ländern. Foto: Oliver Berg © Oliver Berg

Gütersloh (dpa/tmn) - Überstunden sind für manche Arbeitgeber ganz normal. Doch verlangt der Chef länger zu arbeiten, ist das nicht immer erlaubt. Diese Rechte haben Arbeitnehmer.

Statt in den wohlverdienten Feierabend zu gehen, schiebt mancher immer wieder Überstunden. Doch Beschäftigte sollten sich nicht alles aufbürden lassen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Muss jeder Arbeitnehmer Überstunden leisten?

Nein. Der Arbeitgeber darf Überstunden nur anordnen, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen gibt, sagt Johannes Schipp. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Da steht dann etwa drin: «Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen».

Hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht?

Ja, erklärt Schipp. Zusätzlich zu der Überstundenregelung muss der Betriebsrat im Einzelfall der Anordnung der Überstunden zustimmen. Hat er das nicht getan, braucht der Arbeitnehmer nicht länger zu bleiben. Um das Verfahren zu erleichtern, haben viele Arbeitgeber mit ihren Betriebsräten Rahmenvereinbarungen getroffen. Wer unsicher ist, ob eine Anordnung zulässig ist, sollte zur Sicherheit bei den Personalvertretern nachfragen. In Notfällen kann die Zustimmung des Betriebsrats entbehrlich sein. Der wird allerdings nur in wenigen Fällen angenommen - etwa bei Naturkatastrophen. Fällt ein Kollege wegen Krankheit aus, reicht das in der Regel nicht.

Wie viele Überstunden sind maximal zulässig?

Maximal dürfen Arbeitnehmer 48 Stunden pro Woche arbeiten, erläutert Schipp. Im Einzelfall kann auch eine 60-Stunden-Woche in Ordnung sein. Dann muss jedoch sichergestellt sein, dass innerhalb von sechs Monaten im Schnitt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Alles was darüber hinausgeht, sei unzulässige Mehrarbeit. Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz.

Es gibt allerdings Ausnahmen für einzelne Berufsgruppen wie Berufskraftfahrer oder Personal in Krankenhäusern, wenn bei ihnen Bereitschaftsdienste anfallen. Bei allen anderen gilt: Hält sich der Arbeitgeber nicht an diese Obergrenzen, kann es im schlimmsten Fall für ihn teuer werden. Bekommt die Gewerbeaufsicht mit, dass regelmäßig länger gearbeitet wird, kann sie ein Bußgeldverfahren einleiten.

Wie sollten Arbeitnehmer ihre Überstunden dokumentieren?

Gibt es in der Firma keine elektronische Arbeitszeiterfassung, sollten sie sich Überstunden aufschreiben - und am besten vom Arbeitgeber quittieren lassen. Wollen sie vor Gericht eine Bezahlung der Überstunden einklagen, müssen sie außerdem darlegen können, dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet hat. Bestreitet der Arbeitgeber, eine entsprechende Anordnung gemacht zu haben, sei es wichtig, Zeugen benennen zu können.

Nach Erkenntnissen der EU-Kommission machen deutsche Arbeitnehmer im Durchschnitt mehr Überstunden als ihre Kollegen in den europäischen Nachbarländern. Laut EU-Studien liege die tatsächlich vereinbarte Wochenarbeitszeit in Deutschland bei 37,7 Stunden - tatsächlich arbeiteten die Beschäftigten aber 40,5 Stunden in der Woche.

§ 81 I Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz

Arbeitszeitgesetz

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