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München - Wenn keine Sommerferien wären, würden viele Schüler sich über Hitzefrei freuen. Allerdings gibt es solche Genüsse für keinen Arbeitnehmer. Auch bei der Anfahrt gibt es keine Ausreden.
Die Sommerhitze sorgt auch in vielen Büros für rauchende Köpfe. Doch ein Recht auf Hitzefrei gibt es am Arbeitsplatz trotzdem nicht, betont die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Zwar sollte die Temperatur in Firmenräumen nicht über 26 Grad Celsius liegen. „Doch auch jenseits der 26-Grad-Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen“, teilte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt am Dienstag mit.
„So können Arbeitnehmer beispielsweise weder klimatisierte Räume noch Hitzefrei verlangen.“ Die Hitze sei auch keine Ausrede fürs Zuspätkommen. „Kann der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen, weil zum Beispiel die Zugverbindung hitzebedingt ausfällt, so gehört das zu seinem Wegerisiko“, betonte Brossardt.