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Chef darf Azubi Piercings in Ausnahmefällen untersagen

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Wird dieser «Flesh Tunnel» genannte Ohrenschmuck am Arbeitsplatz zu einem Hygiene-Risiko, kann der Chef dem Azubi das Tragen untersagen. Foto: Angelika Warmuth
Wird dieser «Flesh Tunnel» genannte Ohrenschmuck am Arbeitsplatz zu einem Hygiene-Risiko, kann der Chef dem Azubi das Tragen untersagen. Foto: Angelika Warmuth © Angelika Warmuth

Stuttgart (dpa/tmn) - Grundsätzlich ist es Sache des Auszubildenden, wie er sich kleidet und ob er Piercings oder Tattoos tragen will. Allerdings kann der Chef in Einzelfällen verlangen, Piercings herauszunehmen und Tattoos zu verstecken.

Es gibt Gründe, die ein Verbot von Körperschmuck am Arbeitsplatz zulassen. Darauf weist Prof. Jobst-Hubertus Bauer hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Das ist etwa der Fall, wenn aus dem Körperschmuck eine Gefahr für Dritte resultiert. Das kann in medizinischen Berufen der Fall sein, wenn hygienische Gründe gegen den Körperschmuck sprechen.

Arbeiten Auszubildende in einer sehr konservativen Branche wie dem Bankgewerbe und der Körperschmuck könnte Kunden negativ auffallen, darf der Chef ebenfalls die Herausnahme des Schmucks verlangen. Will er Piercings oder Tattoos verbieten, darf er das aber nicht willkürlich tun, sondern muss es plausibel begründen.

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