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Treibt die Rentensteuer Senioren in die Altersarmut? Eine Expertin bejaht dies. Kleine Renten zu besteuern, sei "weit entfernt von jeder Vorstellung von Gerechtigkeit".
Wer 2020 in den Ruhestand gehen will, muss Daten zufolge wohl auf 80 Prozent seiner Altersbezüge Einkommenssteuer zahlen. Einer Expertin zufolge ein Unding - schließlich sollen auch Senioren mit kleinen Renten davon betroffen sein. Dadurch entsteht die Gefahr, dass sie in die Altersarmut rutschen. Ist die Renten-Besteuerung für Senioren also "ungerecht und existenzgefährdend"?
Sozialverbands-Chefin findet Rentenbesteuerung "ungerecht"
Dazu forderte die VdK-Präsidentin Verena Bentele gegenüber dem Handelsblatt, dass die Armutsschwelle herangezogen werden müsste. Laut EU-Definition gelten Menschen als armutsgefährdet, deren Einkommen geringer ist als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung in einem Land. Hierzulande sei dies laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei Singles ab einem Schwellenwert von 1.096 Euro pro Monat der Fall.
Dem gegenüber stellt die VdK-Chefin den Betrag, ab dem Rentner Einkommensteuer zahlen müssen. Im Jahr 2019 galt dies nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums bei monatlichen Altersbezügen ab 1.168 Euro brutto (vor Abzug der Kranken- und Pflegebeiträge).
Video: Rente erhöht - jetzt werden viele Rentner steuerpflichtig
Treibt die Rentensteuer Senioren in die Altersarmut? Das fordert die Expertin
Zudem zeige der Blick auf den steuerlichen Grundfreibetrag, der 2019 bei 9.168 lag, dass auch Senioren "mit einer Rente unterhalb der Armutsschwelle Einkommensteuer zahlen müssen", so Bentele gegenüber dem Handelsblatt.
Das sei "weit entfernt von jeder Vorstellung von Gerechtigkeit, zumal es sich dabei um Menschen handelt, die ihr Leben lang hart gearbeitet und ihren Beitrag für den Staat und die Wirtschaft geleistet haben", so die VdK-Chefin. Dass sie ihre geringe Rente versteuern müssen, sei "niemandem zu vermitteln", erklärte sie weiter.
Schließlich fordert die Sozialverbands-Chefin, den steuerlichen Grundfreibetrag aus diesem Grund auf mindestens 12.600 Euro anzuheben.