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Sie zählen zu denjenigen, die jährlich die Steuererklärung abgeben müssen? Dann sollten Sie folgenden Tipp kennen, um dem Verspätungszuschlag zu entgehen.
Wird die Steuererklärung verspätet abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Kurz: Wer trödelt, wird bestraft. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa im Fall einer entschuldbaren Verspätung. Diese liegt unter anderem vor, wenn man aufgrund von Krankheit oder noch fehlenden Belegen die Steuererklärung* nicht innerhalb der Frist abgeben konnte. Wie das Portal Steuertipps.de weiter informiert, darf der Verspätungszuschlag zehn Prozent der festgesetzten Steuer nicht übersteigen und höchstens 25.000 Euro betragen.
Wie Sie dem Verspätungszuschlag außerdem entgehen können, erfahren Sie weiter unten.
Wird Steuererklärung vom Profi gemacht, gelten andere Abgabefristen
Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Steuerpflichtigen in der Regel sieben Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Das heißt: Die Einkommensteuererklärung 2019 hätte bis zum 31. Juli 2020 abgegeben sein müssen. „Wurde die Frist nicht eingehalten und auch nicht rückwirkend verlängert, kommt es zur Festsetzung eines sogenannten Verspätungszuschlages“, zitiert die dpa Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Der Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Wer einen Profi seine Steuererklärung anfertigen lässt, profitiert von einer längeren Abgabefrist, wie die Münstersche Zeitung informiert. Die Abgabefristen würden wegen Auswirkungen der Coronapandemie noch zusätzlich verlängert. „Wird die Einkommensteuererklärung 2019 vom steuerlichen Berater bis zum 31. August 2021 abgegeben, ist dies fristgerecht“, so Erich Nöll der dpa zufolge. (jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.