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Kurz vor Weihnachten steckte München angeblich in einer Rolex-Krise: Die Kult-Uhr war sogar ausverkauft. Doch kann man die eigentlich von der Steuer absetzen?
Sie ist teuer, Kult und für viele ein absolutes Statussymbol: die Rolex-Uhr. Vor Weihnachten war die bayerische Landeshauptstadt München sogar deshalb vor dem absoluten Ausnahmezustand: Angeblich sollen die Luxusartikel allesamt ausverkauft gewesen sein, es waren keine Uhren mehr zu bekommen. Wer für seinen Liebsten oder seine Liebste noch eine ergattern wollte, stand vor leergefegten Auslagen.
Rolex-Krise: Hype um Kult-Luxusuhr wieder neu entfacht
Angeblich sollen auch die Wartelisten für die Edel-Chronographen ewig lang sein, heißt es. Für manche Modelle gibt es sogar keinerlei Chance, diese überhaupt noch erwerben zu können. Falls Sie das Glück hatten, eine der begehrten Rolex-Uhren zum Fest der Liebe geschenkt bekommen zu haben, sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie diese von der Steuer absetzen können.
Schließlich ist diese nicht gerade günstig, die günstigste Rolex fängt bei einem Mindestpreis von satten 4.500 Euro an. Das hat jetzt der deutsche Verkaufstrainer Dirk Kreuter auf seinem Youtube-Kanal verraten. Im Gespräch mit Burkhard Küpper hat letzterer nützliche Tipps rund um das Thema Steuern sparen gegeben. Dieser ist seit 25 Jahren Steuerberater und weiß, wovon er spricht. So habe Küpper wiederholt Anfragen erhalten, ob und wie man eine Rolex-Uhr von der Steuer absetzen kann.
Das geht, meint der Steuerberater und so funktioniert's: Diejenigen, die Unternehmer sind und eine GmbH haben, können sich eine spezielle Art der Kreditkarte holen. Die Besonderheit daran: Sie darf nicht in die Miese geraten und Sie dürfen kein Bargeld mit ihr abheben. Ist die Kreditkarte in Ihrem Besitz, können Sie maximal 10.000 Euro draufladen. Kaufen Sie sich dann eine Rolex, können Sie diese legal von der Steuer als Sachzuwendung absetzen. Schließlich wird sie auf der Ebene der Gesellschaft pauschal versteuert.