"Kundin" oder "Kontoinhaberin"
Sparkasse und Co.: Keine weibliche Anrede in Bankformularen - Frau zog vor Gericht
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Weil ihre Sparkasse in Formularen keine weibliche Anrede verwendete, fühlte sich eine Kundin als Frau nicht wahrgenommen und zog vor Gericht.
- Eine Frau hatte ihre Sparkasse verklagt, weil sie auch in Formularen als Frau wahrgenommen werden will.
- Sie zog 2018 mit 80 Jahren bis vor den Bundesgerichtshof. Bisher scheitere die Klage in allen Instanzen.
- Eine Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht an. Doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.
Streit um weibliche Anrede in Formularen - Karlsruhe weist Klage ab
Sparkassen und andere Institutionen dürfen vorerst weiter in ihren Vordrucken und Formularen auf grammatisch weibliche Personenbezeichnungen wie "Kundin" oder "Kontoinhaberin" verzichten. Denn das Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Frau aus dem Saarland gegen die Praxis wegen Mängeln in der Begründung ab, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur auf "faz.net". Das habe das Gericht am Mittwoch mitgeteilt. Damit wurde über die rechtliche Frage allerdings nicht inhaltlich entschieden. (Az. 1 BvR 1074/18).
Das war Berichten zufolge die Vorgeschichte: Weil ihre Sparkasse in Formularen keine weibliche Anrede verwendet hatte, fühlte sich die Kundin als Frau nicht wahrgenommen. Sie zog letztlich vor das Bundesverfassungsgericht.
Der Klägerin gehe es ums Prinzip, heißt es weiter auf "faz.net" über die Hintergründe des Rechtsstreit: "Sie hat ihre Sparkasse verklagt und war 2018 mit 80 Jahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, weil sie auch in Formularen als Frau wahrgenommen werden will."
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Rechtsstreit um weibliche Anrede in Bank-Formularen könnten weitergehen
Bisher scheiterte die Klage jedoch in allen Instanzen. Der BGH entschied den Berichten nach, dass das sogenannte generische Maskulinum im Sprachgebrauch üblich sei und keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts zum Ausdruck bringe. Die Form werde auch in vielen Gesetzen und selbst im Grundgesetz verwendet.
Daraufhin reichte die Frau also Verfassungsbeschwerde ein - die wegen der unzureichenden Begründung nun aber nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
Doch der Streit scheint noch nicht zu Ende zu sein. Ein neuer Anlauf könnte sich "möglicherweise lohnen", ist in dem Bericht auf "faz.net" auch zu lesen: "Wäre über die Verfassungsbeschwerde in der Sache zu entscheiden, führte dies zu ungeklärten Fragen der Grundrechtsrelevanz der tradierten Verwendung des generischen Maskulinums sowie zu Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung von Gleichstellungsgesetzen, die die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vorschreiben", teilte das Gericht dem Bericht zufolge mit.
Für die Klägerin selbst sei der Kampf um die geschlechtergerechte Sprache auf Formularen noch nicht vorbei, berichtete "sueddeutsche.de" am Mittwoch. Die 82-Jährige wolle nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
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