Mehrwertsteuersenkung
Das sollten Sie jetzt wissen, wenn Sie Arbeitsmittel von der Steuer absetzen
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Wer jetzt gekaufte Arbeitsmittel absetzen will, muss bedenken: Der Bruttopreis darf nicht zu hoch sein. Lesen Sie hier die Tipps.
- Die Mehrwertsteuersenkung soll den Absatz von Waren ankurbeln.
- Wer jetzt gekaufte Arbeitsmittel absetzen will, sollte eine Sache beachten.
- Der Bruttopreis darf nicht zu hoch sein.
Arbeitsmittel, die mehrere Jahre beruflich genutzt werden, dürfen trotzdem komplett im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten angesetzt* werden. Unter einer Voraussetzung: Sie bleiben unterhalb eines bestimmten Grenzbetrages. Dieser ändert sich jetzt durch die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Die Regelung gelte nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Arbeitnehmer und Vermieter, schreibt dpa.. „Seit dem Jahr 2018 beträgt dieser Grenzbetrag 952 Euro je Wirtschaftsgut“, wird Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in dem Bericht zitiert. Es handelt sich demnach um einen Bruttobetrag - sprich Betrag inklusive Umsatzsteuer.
Mehrwertsteuer: Neue Grenze für abschreibbare Wirtschaftsgüter
Im Einkommensteuergesetz ist der Nettobetrag von 800 Euro verankert, schreibt die dpa. „Für Anschaffungen ab dem 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 gilt jedoch der verringerte Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Im Ergebnis sinkt damit die Grenze für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter von 952 auf 928 Euro“, so der Experte.
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Lieferungszeitpunkt ist entscheidend
Gut zu wissen: Leistungszeitpunkt ist die Lieferung, nicht Bestellung oder Bezahlung der Ware. Hat demnach zum Beispiel ein Arbeitnehmer im Juni 2020 einen Laptop für 949 Euro bestellt und die Lieferung ist jedoch erst im Juli 2020 erfolgt, müsse der Laptop über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden. Anders wäre das, wenn die Lieferung bereits im Juni erfolgt wäre - dann wären die Anschaffungskosten sofort in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig gewesen.
Problemlos ist es in der Regel, wenn der Händler die Mehrwertsteuersenkung trotz Bestellung im ersten Halbjahr 2020 vollständig weitergibt. Aber, so der Experte laut dpa: „Man muss allerdings den aktuell gültigen Grenzbetrag bedenken." Lediglich bis zum Bruttobetrag von 928 Euro könnten die Kosten in diesem Fall sofort steuerlich geltend gemacht werden. (ahu) *merkur.de ist Teil des Ippen-Zentral-Netzwerks.
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