Sie kriegen zu wenig Rente? Mit diesem Zettel gibt's Extra-Geld vom Staat

Jeder zweite bedürftige Rentner verzichtet auf Unterstützung vom Staat, obwohl sie ihm zusteht: Dabei ist das Extra-Geld nur einen Antrag weit entfernt.
Erschreckende neue Studie, die demnächst veröffentlicht wird: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) meldet, dass die Hälfte der anspruchsberechtigen Rentner auf die sogenannte Grundsicherung verzichtet. Aber warum? Schämen sie sich etwa, zum Sozialamt zu gehen? Es scheint fast so: Von den über eine Million Berechtigten nehmen laut Spiegel Online aktuell nur etwa 566.000 die staatliche Unterstützung wahr. Das haben Befragungen des "Sozio-oekonomischen Panels" (SOEP) ergeben, für das jährlich etwa 30.000 Menschen in knapp 15.000 Haushalten befragt werden.
Grundsicherung: Was ist das und wer kann sie bekommen?
Die Grundsicherung wird dann bewilligt, wenn Sie über ein so geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, dass es für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht. In der Grundsicherung sind viele Leistungen enthalten: Diese umfassen im Wesentlichen den
- Lebensunterhalt
- Unterkunft
- Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie
- Vorsorgebeiträge.
Voraussetzungen sind, dass die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht ist und der Antragsteller in Deutschland lebt.
Als einfache Faustregel gilt: Wenn das gesamte Einkommen inklusive Rente unter 865 Euro liegt, sollte man auf jeden Fall prüfen lassen, ob nicht Anspruch auf Grundsicherung besteht. Dazu am besten beim zuständigen Sozialamt ihres Wohnortes anrufen, einen Termin vereinbaren und sich beraten lassen. Oftmals heißen die Sozialämter auch "Amt für Jugend und Familie", "Fachbereich Soziales und Wohnen", "Fachbereich Soziales und Integration" oder ähnlich.
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Grundsicherung muss aktiv beantragt werden
Die Grundsicherung ist keine Rente. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und vom Sozialhilfeträger gezahlt. Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss daher aktiv beantragt werden. Niemand kontaktiert Sie von sich aus und fragt, ob Ihnen Ihre Rente reicht. Sie selbst müssen aktiv werden und am Ende auch einen Antrag stellen. Den Antrag selbst reichen Sie beim Sozialamt ein - oder eben bei denjenigen Stellen mit den alternativen Bezeichnungen.
Man kann den Antrag aber auch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einreichen, die ihn dann weiterleitet. Das ist wahrscheinlich für all jene ratsam, die sich scheuen, zum Sozialamt zu gehen. Die Zahlung der Grundsicherung erfolgt jeweils für zwölf Monate. Danach muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden.
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Grundsicherung: Erst vorhandenes Vermögen aufbrauchen
Wichtig ist auch, dass vorhandenes Vermögen erst aufgebraucht werden muss, bevor die Grundsicherung greift. Dazu zählen zum Beispiel:
- Bargeld
- Wertpapiere
- Sparguthaben
- Haus- und Grundvermögen sowie
- der eigene Pkw
Dagegen sind kleinere Barbeträge (sogenanntes Schonvermögen), Familien- oder Erbstücke, angemessener Hausrat, ein angemessenes Hausgrundstück und das geförderte Altersvorsorgevermögen einer Riesterrente frei und zählen nicht zum Vermögen.
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Grundsicherung: So sieht der Antrag aus
Der Antrag selbst besteht aus vier Seiten und nennt sich "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)", wobei SGB XII für "Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch" steht. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Grundsicherung. Der Antrag hat das Kürzel S2410 - hier können Sie ihn sich schon mal ansehen.
Außerdem gibt es eine Ausfüllhilfe, die Sie hier herunterladen können. Die Deutsche Rentenversicherung hat zusätzlich eine Broschüre herausgebracht, die die wichtigsten Fragen beantwortet.
Im Antrag wird nach verschiedenen Angaben gefragt:
- Angaben zu den persönlichen Verhältnissen: Name, Adresse, Geburtsdatum etc.
- Unterhalt: Besteht Unterhaltspflicht oder haben Sie Unterhaltsansprüche?
- Fragen zur Bedarfsfeststellung: Monatliche Kosten der Unterkunft, Heizkosten, eigenes Haus-/Wohnungseigentum, Kranken-/Pflegeversicherung etc.
- Einkommen: Hier listen Sie alle Einkünfte auf, die Sie haben.
- Vom Einkommen eventuell absetzbare Beträge: Das Einkommen verringert sich bspw. durch gezahlte Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge.
- Bargeld, Guthaben (z. B. Spar- und Girokonten) und sonstiges Vermögen: Hier wird das gesamte verwertbare Vermögen erfasst.
- Vermögensübertragungen: Wurde während der letzten zehn Jahre Vermögen übertragen (z. B. in Form von Schenkung, Übergabevertrag, Altenteil, vorgezogene Erbfolge)?
- Ermittlung eines eventuell kostenerstattungspflichtigen Trägers: Hier werden Spezialfälle abgefragt.
- Eventuell zu gewährende Geldleistungen bitte ich wie folgt zu zahlen: Ihre Bankverbindung
Sobald Sie die vier Seiten ausgefüllt, die entsprechenden Nachweise beigefügt und das Ganze auf der letzten Seite unterschrieben haben, sind Sie durch mit dem Antrag und können alles Weitere den Behördenmitarbeitern überlassen. Sind Sie berechtigt, erhalten Sie bald Bescheid und die Grundsicherung wird jeweils am Monatsende überwiesen.
Quelle für die Statistik: Spiegel Online