Geldanlage
Die Stiftung Warentest warnt vor unseriösen Firmen und Finanzprodukten
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In einer Warnliste warnt die Stiftung Warentest vor unseriösen Firmen und Finanzprodukten. Wie legen Sie Ihr Geld an?
Erstmals 1994 legte die Stiftung Warentest Warnungen zu unseriösen Geldanlagen in Form einer Liste unter der Überschrift „Dubiose Geldgeschäfte“ vor. 1996 warnte sie beispielsweise vor Pyramidenspielen, Kaltakquise am Telefon, unseriöser Werbung beim Verkauf von Ferienwohnrechten und Diamantenhändlern. 1998 vor unerlaubten Bankgeschäften, Börsentermingeschäften, Timesharing, Immobilienbeteiligungen und Anlagediamanten.
Wurden früher noch mehrere einzelne Listen geführt, so veröffentlicht die Stiftung Warentest nun nur noch eine Gesamtliste, welche in verschiedene Anlagegebiete unterteilt ist, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geldanlagen zu warnen.
Von diesen unseriösen Geldanlagen rät die Stiftung Warentest ab
In der sogenannten Warnliste listet die Stiftung Warentest unterschiedliche Kategorien auf, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geldanlagen zu schützen*. Mit dieser Liste bekommen Sie einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote, von denen die Stiftung Warentest aus diversen Gründen abrät. Wie beispielsweise:
Unseriöse Finanzvermittlung und Finanzberatung | Unter den Rubriken „unseriöse Finanzvermittlung und -beratung“ stehen alle Fälle, in denen Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister, Finanzvermittler oder Finanzberater Anlegern mit zweifelhaften Methoden oder falschen Versprechen Geldanlagen angedient oder vermittelt haben. |
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Geschlossene Fonds | In dieser Rubrik warnt die Stiftung Warentest unter anderem vor geschlossenen Immobilienfonds. Die Gründe, die zur Aufnahme in die Warnliste führten, stehen in Kurzform hinter dem Namen des Fonds. |
Schrottimmobilien | Die Rubrik „Schrottimmobilien“ enthält Ratschläge und Rechtsprechung zu sogenannten Schrottimmobilien. Das sind meist völlig überteuerte Wohnungen, die Anlegern als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen werden. |
Quelle: Stiftung Warentest
Außerdem warnt die Stiftung Warentest in Rubriken wie „Unternehmensbeteiligungen“, „Geschäfte mit Lebensversicherungen“ und „Sonstige nicht empfehlenswerte Geldanlageangebote“ vor riskanten Angeboten und listet Warnungen von Aufsichtsbehörden und den Verbraucherzentralen auf.
Die Stiftung Warentest wurde mehrfach von dubiosen Anbietern verklagt – stets erfolglos
Die in der Warnliste genannten Personen und Firmen sind bereits mehrfach gerichtlich gegen die Stiftung Warentest vorgegangen, damit etwaige Einträge gelöscht würden. In keinem Fall musste die Stiftung Warentest eigenen Angaben zufolge jedoch einen Eintrag von der Warnliste löschen, lediglich einige wenige Änderungen seien gegebenenfalls in der Spalte „Anlass der Kritik“ vorgenommen worden. Informieren Sie sich am besten stets gründlich und umfangreich, bevor Sie Ihr Geld anlegen. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.