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Beschäftigte können einen steuerfreien Corona-Bonus bekommen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.500 Euro. Lässt sich der Bonus auch splitten?
Arbeitnehmer können maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus* von ihrem Arbeitgeber bekommen. Die Regelung ist in der Zwischenzeit bis zum 31. März 2022 verlängert worden. Der Höchstbetrag bleibt allerdings gleich. Außerdem gibt es den Betrag nur einmal steuerfrei. Das bedeutet: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.
Der Arbeitgeber kann den Bonus allerdings splitten: Hat ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 zum Beispiel einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, kann bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur schildert. Wurde derweil im Jahr 2020 kein Corona-Bonus gewährt, könne bis 31. März 2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden.
Wird der Corona-Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen, raten Experten. Und noch etwas dürfte viele Beschäftigte interessieren: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten - auch innerhalb eines Kalenderjahres, so ihr Hinweis. Der Bonus sei eine grundsätzlich freiwillige Leistung des Arbeitgebers. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.