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Seit Beginn des Jahres gilt ein neuer Freibetrag für Sozialbeiträge. Dieser sollte hunderttausende Betriebsrentner entlasten. Doch es gibt einen gewaltigen Haken.
Seit Anfang 2020 gilt eine neuer Freibetrag für Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versprach damit hunderttausenden Betriebsrentnern eine spürbare Entlastung. Doch wie aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, müssen diese noch einige Zeit warten.
Betriebsrente: Neue Freibeträge - Entlastung erst Ende 2020?
So soll es jetzt "noch einige Monate dauern, vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020", wie etwa aus einem der dpa vorliegenden Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hervorgeht. Der Grund dafür: Das Gesetz wurde erst im Dezember beschlossen. Das besagt, das vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner* nur noch Beiträge für den Betrag bezahlen müssen, der darüber liegt. Konkret beträgt der Freibetrag 159,20 Euro.
Doch die Zeit war wohl zu knapp bemessen und so "konnten die Kranken- und Versorgungskassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen". Zu viel gezahlte Beiträge sollen rückwirkend erstattet werden.
Betriebsrente: Gesundheitsministerium findet späte Umsetzung nicht "hinnehmbar"
Doch das Gesundheitsministerium findet eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres als "nicht hinnehmbar", schreibt es in der Antwort.
Stattdessen soll die Neuregelung bei Bezug nur einer Betriebsrente* zeitnah erfolgen. "Davon sind circa zwei Drittel betroffen", heißt es weiter. "Zur Umsetzung der Regelung bei Bezug mehrerer Betriebsrenten gibt es derzeit von Seiten der Beteiligten noch unterschiedliche Einschätzungen", so das Gesundheitsministerium. Es sollen aber Beschleunigungsmaßnahmen geprüft werden.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ließ unterdes verlauten, dass, sobald die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung fertig wären, einzelne Betriebsrentner darüber informiert werden würden.
Schließlich ist der Grundgedanke dahinter, dass durch die Einführung des neuen Freibetrags etwa 60 Prozent der Betriebsrentner nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen sollen. Bei ihnen liegt die Betriebsrente unter 318 Euro*, also beim Doppelten des Freibetrags. Die restlichen 40 Prozent sollen deutlich entlastet werden.