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Seit gut fünf Jahren gilt der Mindestlohn. In der Corona-Krise steht nun fest: Die Lohnuntergrenze soll weiter herauf - aber zeitlich gestreckt und zunächst vorsichtig
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis Mitte 2022 über die Marke von 10 Euro steigen.
Allerdings soll das zunächst nur in kleineren Schritten geschehen.
Das hat die zuständige Kommission in einem Beschluss empfohlen.
Mindestlohn soll schrittweise auf über 10 Euro steigen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das teilte einem Bericht von "Tagesschau.de" (Stand: 30. Juni) zufolge die zuständige Kommission in Berlin mit. Dem Gremium gehören Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft an. Die Empfehlung war, wie mehrere Nachrichtenagenturen berichteten, einstimmig. Die Bundesregierung müsse die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen, berichtete die Tagesschau zudem. Sie richte sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.
Konkret solle der Mindestlohn laut der Empfehlung zunächst zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen", berichtete "Tagesschau.de". "Zum 1. Juli 2021 solle eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor."
Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland seit gut fünf Jahren
Eingeführt worden war der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019* und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.
Nach mehreren "Boomjahren" sei die Mindestlohn-Empfehlung auch mit Blick auf den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Corona-Pandemie mit Spannung erwartet worden, so der Nachrichtensender.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt demnach für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. "Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht", erklärt die "Tagesschau". Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks