Ladendiebstahl schlägt hohe Wellen
So hetzt die sächsische Polizei gegen Ausländer
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Chemnitz - Ein Grundsatz sollte für Polizisten ganz oben stehen: Die Gleichberechtigung. Doch nicht jeder Gesetzeshüter scheint das ernst zu nehmen - wie man an einem aktuellen Beispiel aus Sachsen sieht:
Wer Ladendiebstahl begeht und verhaftet wird, dem droht nach deutschem Gesetz ein Verfahren. So eines kann laut §153a StPO in einigen Fällen - gegen Auflagen - eingestellt werden.
Nicht so in einem aktuellen Fall aus Sachsen: Ein Mann stahl Waren im Wert von 34,85 Euro, die Chemnitzer Polizei eröffnete ein Verfahren, das anscheinend keinerlei Chancen auf Einstellung hat. Die Begründung des Sachbearbeiters: "Der Beschuldigte ist Ausländer."
Sein Anwalt, Mark Feilitzsch, veröffentlichte das polizeiliche Deckblatt zum Ladendiebstahl auf Twitter:
Ladendiebstahl: Kein 153a StPO für Ausländer. #sächsischejustiz pic.twitter.com/Wujq8UayDg
— Mark Feilitzsch (@mark_feilitzsch) November 9, 2015
Er äußerte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung zur Vorgehensweise der sächsischen Polizei: "Was tausendfach passiert, dass Ausländer anders behandelt werden als Deutsche, ist hier in wenigen Worten zusammengefasst."
bp
Quelle: rosenheim24.de
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