Im Drogenrausch und mit über 200 Sachen
Audi-Fahrer (27) liefert sich irre Verfolgungsjagd mit Polizei durch drei Bundesländer
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Ludwigshafen – Eine irre Verfolgungsjagd durch insgesamt drei Bundesländer endete am Dienstagabend (12. April) mit einem spektakulären Unfall. Dabei rammte der Verursacher mit seinem Wagen unter anderem auch ein Polizeifahrzeug.
Die Verfolgungsfahrt hatte nach Angaben der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße (Rheinland-Pfalz) gegen 18.30 Uhr in Südhessen begonnen. Ein 27-Jähriger sollte dabei mit seinem Audi auf der A67 bei Lorsch zunächst einer „normalen“ Verkehrskontrolle unterzogen werden. Der Mann missachtete jedoch jegliche Anhaltesignale der Beamten und trat aufs Gaspedal. Die Polizei nahm umgehend die Verfolgung des Audi auf.
Die irre Fahrt führte zunächst über die A67 in Richtung Westen bis zum Autobahndreieck Viernheim. Laut Polizei erreichte der Audi-Fahrer dabei Geschwindigkeiten von über 200 km/h. Am Autobahndreieck bog der Audi dann auf die A6 in Richtung Kaiserslautern ab. Dabei durchfuhr der Raser zunächst einen Teil von Baden-Württemberg, ehe er über den Rhein die Landesgrenze nach Rheinland-Pfalz passierte. Kurz nach der Anschlussstelle Ludwigshafen nahm die Flucht ein jähes Ende. Aus noch ungeklärter Ursache krachte der Audi gegen ein Polizeifahrzeug. Dabei verlor der Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen und knallte mehrfach in die Leitplanke.
Der Wagen blieb schwer beschädigt liegen und der 27-Jährige, der den Crash mit leichten Blessuren überstand, konnte vorläufig festgenommen werden. Dabei kamen etliche Delikte ans Licht: Bei der Durchsuchung des Audi fand die Polizei eine größere Menge Crystal Meth. Außerdem wurde ein verbotener Schlagring sichergestellt. Zudem war der Audi weder zugelassen noch versichert. Laut Polizei gehörten die am Audi angebrachten französischen Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug. Der Beschuldigte musste eine Blutprobe über sich ergehen lassen. Dabei kam heraus: Der (wohnsitzlose) 27-Jährige stand bei der Verfolgungsjagd unter erheblichen Drogeneinfluss. Er soll nun dem Haftrichter vorgeführt werden.
mw