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Gemeinde Wonneberg regelt die Nutzung und den Betrieb des Bürgerhauses 

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Das neue Bürgerhaus ist eine Einrichtung für die Dorfgemeinschaft und liegt zentral in der Ortsmitte von St. Leonhard. Das Haus empfiehlt sich unter anderem für Familienfeiern, Geburtstage und andere größere und kleinere Veranstaltungen von Privatpersonen, Vereinen, Gruppierungen und für öffentliche Veranstaltungen der Gemeinde. Das Bürgerhaus Wonneberg ist ein Zentrum der Begegnung.

Wonneberg - Es dient vor allem der Förderung gemeinnütziger, sozialer, kultureller und gesellschaftlicher Angebote. Ziel ist die Stärkung des Vereinslebens, des bürgerschaftlichen Engagements und des Miteinanders. Hier soll generations- und kulturübergreifend gelebt, gelernt und gefeiert werden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Handicap, von Menschen jeden Alters, jeder Religion und jeden Geschlechts soll dabei verwirklicht werden. Diese gemeinsamen Zielsetzungen verfolgen alle, die das Bürgerhaus nutzen und verwalten.

Für Wonneberg ist das Bürgerhaus mit Selbstbewirtschaftung allerdings etwas völlig Neues. Es sollte keine Konkurrenz zu den bestehenden Gaststätten im Gemeindegebiet sein, wurde aber vor allem deshalb realisiert, weil die beiden Gaststätten in St. Leonhard vor einiger Zeit ihren Betrieb aufgegeben haben und weil es feststand, dass diese früheren Lokale, in der sich auch viele Bewohner und Vereine der Gemeinde trafen, durch einen anderen Treffpunkt für die Wonneberger Bürger ersetzt werden sollte. Eröffnet vor einigen Monaten ist das Haus mittlerweile fester Bestandteil des öffentlichen Lebens und bildet ein Schmuckstück in der Dorfmitte von St. Leonhard. Um das Haus, das sich im Eigentum der Gemeinde Wonneberg befindet, und um den damit verbundenen gastronomischen Betrieb kümmert sich ein eigens dafür gegründeter Verein: der „Bürgerhausverein Wonneberg e.V.“. Diesen Verein aus dem Non-Profit-Sektor, der die Gemeinnützigkeit anstrebt und die Einrichtung mit einem kulturellen Programm füllen soll, leitet Karl Glaner als erster Vorstand und Hermann Eder als Stellvertreter. Schriftführer ist Paul Mader und Schatzmeisterin Angelika Poller. Zur erweiterten Vorstandschaft gehören Carolin Gebhard und Josef Eder. Carolin Gebhard soll die wichtigste Ansprechpartnerin für kommende Veranstaltungen sein, während sich Josef Eder um die Getränke kümmert.

Der Verein führt das Haus als Eigenbetrieb muss sich dabei aber mit der Gemeinde Wonneberg abstimmen. Denn gerade im gastronomischen Bereich gibt es eine Vielzahl durchaus komplexer Regelungen und Rahmenbedingungen, die es zu berücksichtigen und zu regeln gilt, weil das Haus und die Veranstaltungsräume auch öffentlich zugänglich sind, die Pflichten und Regelungen unterworfen sind. Daher wurde nun ein von der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Waging am See ausgearbeiteter Vertrag über die Nutzung und den Betrieb des Wonneberger Bürgerhauses, ein sogenannter Betreibervertrag vom Gemeinderat verabschiedet, der die Einzelheiten der Raumnutzung für private Zwecke regeln soll. Die Gemeinde ist darin offiziell Betreiber und der Verein der Nutzer. Unter anderem verpflichtet sich der Nutzer, ein Nutzungsbuch zu führen, in dem detailliert festgehalten wird, wer, wann und warum die Räume anmietet. Im Nutzungsbuch sollen zudem alle besonderen Vorkommnisse wie etwa Schäden am Inventar festgehalten werden. „Der Nutzer ist verpflichtet, diese unverzüglich dem Betreiber zu melden“, sagte Bürgermeister Martin Fenninger, als er und Kämmerer Bernhard Kraus das Vertragswerk zur Beratung im Ratsgremium stellten.

Laut Fenninger verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer jährlichen Nutzungspauschale (2.000 Euro), die zur teilweisen Deckung der Bewirtschaftungskosten (beispielsweise Gebäudeunterhalt, Versicherungen oder Energiekosten). „Der Nutzer ist im Gegenzug für die pflegliche Behandlung des Gebäudes, seiner Außenanlagen und seiner Ausstattung verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass das Bürgerhaus nach jeder Benutzung in einwandfreiem und sauberem Zustand verlassen wird.“ Der Nutzer, also der Verein, kaufe Speisen und Getränke auf eigene Rechnung, kümmere sich um den Verkauf, eine ordnungsgemäße Buchführung und die Versteuerung von Verkaufserlösen. Zur weiteren Deckung der Kosten, die die Gemeinde zu stemmen hat, zahlt der Nutzer einen fixen, prozentualen Anteil aus diesen Umsätzen von Getränken. Umsätze aus dem Speisenverkauf bleiben davon befreit.

Dieser Vertrag zwischen Verein und Gemeinde, der auch Haftungsausschlussregeln enthält und die Haftung entweder ausschließt oder begrenzt, hat eine Gültigkeit von zwölf Jahren. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine der beiden Seiten sie kündigt. Unterschrieben wird sie namens der Gemeinde von Bürgermeister Martin Fenninger und im Namen des Vereins von Karl Glaner.

Vertrag mit Privatpersonen

Mit einem weiteren Vertragswerk, dass in der jüngsten Gemeinderatssitzung ebenfalls einstimmig verabschiedet worden ist, wurden die Bedingungen der Raumnutzung bei Veranstaltungen festgelegt. Das heißt, wenn eine Privatperson einen oder mehrere Räume im Haus für eine private oder öffentliche Feier/ Veranstaltung nutzen möchte, muss sie dies anmelden und im Vorfeld einen sogenannten Benutzervertrag unterschreiben, mit dem sie sich einverstanden erklärt, dass sie die Bedingungen und Verpflichtungen akzeptiert, die die Gemeinde nun festgelegt hat. Das Vertragswerk enthält neben der Haus- und Betriebsordnung, die einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf garantieren sollen, unter anderem auch einen Brutto-Mietpreis für die Räume.

Zudem regelt die Vereinbarung den Getränkebezug, verhindert eine Untervermietung an Dritte und gibt vor, dass bei epidemischen Lagen Hygiene- und Schutzmaßnahmen nach der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung einzuhalten ist. Bei Vertragsverletzungen ist die Gemeinde Wonneberg berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Gerichtsstand, hier Traunstein, beschreibt am Ende des Vertrags die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes bei Klagen.

Sowohl der eingangs beschriebene Betreibervertrag als auch der Benutzervertrag wurden vom Ratsgremium nach längerer Debatte einstimmig verabschiedet.

Zur Beratung stand in dieser Sitzung auch der Wonneberger Haushalt für 2023 an. Bei der Vorstellung der Einzelpläne gab es aber mehrere Änderungen und Kürzungen, die noch in das Zahlenwerk eingearbeitet werden müssen, sodass das Budget in der nächsten Sitzung erneut vorgestellt wird. Eines wurde jetzt aber schon deutlich: Nach den Rekord-Investitionen in Kindergarten und Bürgerhaus samt Dorfplatz der letzten Jahre lautet die Devise heuer: Sparen, wo möglich - investieren, wo nötig, aber ohne Schulden machen zu müssen. Es handelt sich aber nur um ein Jahr, in dem alle größeren Investitionen der letzten Zeit abgewickelt werden, dann kann die Gemeinde erneut größere Investitionen tätigen.

Anneliese Caruso

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