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Mit dem Baugebiet Enzersdorf-Nord geht es voran

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Sitzung Symbolbild
Sitzung Symbolbild © Karl-Hendrik Tittel (Symbolbild)

Mit dem Baugebiet Enzersdorf-Nord geht es voran: Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung den stark überarbeiteten Entwurf für den Bebauungs- und Grünordnungsplan gebilligt. Der kann nun mit der zweiten öffentlichen Auslegung die letzte große Hürde passieren.

Wonneberg - In den neuen vom Planungsbüro Frumm-Mayer entworfenen Planentwurf sind die umfangreichen Abwägungsbeschlüsse, die das Ratsgremium im Sommer dieses Jahres fasste, eingearbeitet worden. Bürgermeister Martin Fenninger stellte die wesentlichen Änderungen vor dem abschließenden Billigungs- und Auslegungsbeschluss vor, der Voraussetzung ist, dass diese jüngste Planungsvariante in die förmliche Bürgerbeteiligung gehen kann.

Wie mehrfach berichtet, möchte die Gemeinde Wonneberg mit dieser Bauleitplanung im Norden des Weilers Enzersdorf Baurecht auf insgesamt acht Grundstücken (drei davon gemeindlich) schaffen. Das Gebiet hat eine Gesamtfläche von rund 7.600 Quadratmeter, die von Privatpersonen vorwiegend mit Einzel- und Doppelhäusern bebaubar sind.

Verfahrensabschluss bis Ende 2024

Das Aufstellungsverfahren muss bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Denn die Gemeinde führt es nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches durch, für das es Fristen gibt. Dieses Instrument erlaubt es, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren für den Außenbereich aufzustellen. Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Gemeinde keine Umweltprüfung vornehmen muss und damit die Bereitstellung von Ausgleichsflächen entfällt.

Wie bereits vorberaten, nahm die Gemeinde unter anderem Baufenster für Garagen und Carports in die neuen Pläne auf. Neu ist auch, dass die Parzellen zwei und drei für eine Doppelhausbebauung und die Parzelle vier nun für ein Einzelhaus vorgesehen sind. Den Stromkasten verschob man auf Parzelle fünf. Zudem setzte die Gemeinde bestimmte Höhenkoten fest, damit die Häuser nicht zu tief im Gelände stehen. Auch die vorgesehene Grünfläche wurde nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt überarbeitet und in zwei Bereiche unterteilt: In eine Eingrünungsfläche im Norden des Gebietes und in eine Entwicklungsfläche in Form eines Obstangers im Osten.

Mehr Baumpflanzungen

Die Planung sieht generell auch mehr Baumpflanzungen innerhalb der Parzellen vor. Entsprechend der neuen Grünausbildung und Festlegung der Baufenster für Garagen wurde eine teilweise Anpassung des Baufeldes für die Hauptgebäude erforderlich. Darüber hinaus aktualisierte man die Grundflächenzahlen auf der Parzelle sieben und passte beispielsweise auch geänderte Firstrichtungen an.

Der Gemeinderat bejahte alle Änderungen, sodass die Gemeinde mit der überarbeiteten Version des Bebauungsplans, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, in die zweite Runde der öffentlichen Auslegung gehen kann.

In der Diskussion vor der Beschlussfassung schlug Ratsmitglied Helmut Helmberger vor, das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen auf den neuen Baugrundstücken verbindlich festzuschreiben. Martin Fenninger hielt dagegen, dass das Bauen ohnehin schon so teuer ist, da sollte die Gemeinde nicht noch mehr verlangen. „Vermutlich schreibt der Gesetzgeber irgendwann sowieso mal Photovoltaik-Anlagen vor.“ Die Gemeinde empfehle aber Photovoltaik-Anlagen. Josef Helminger machte deutlich, dass die Gemeinde dies auch bei der Erschließung berücksichtige. Er empfahl: Auch wenn ein Bauherr nicht von Anfang an eine Anlage installiere, solle er sie in der Planung schon mitberücksichtigen.

„Jeder soll eine Anlage auf sein Dach setzen können, aber nicht unbedingt müssen“, hieß es. Schließlich kam noch die Anregung, jeder Bauwillige solle auch eine Zisterne auf seinem Grundstück anlegen. Das spare Kosten beispielsweise beim Gartengießen.

Caruso

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