Die Saison geht endlich wieder los
Wieder „Badestellen“ an Waginger und Tachinger See
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Rund um den Waginger und Tachinger See kann man auch in diesem Sommer weitgehend kostenlos baden. Die Vorjahresregelung, wonach die Strandbäder als „Badestellen“ ausgewiesen sind, wird auch in dieser Saison beibehalten.
Waging am See - So wird in keinem Strandbad Eintritt verlangt, es gibt aber auch keinen Bademeister und bis auf die Badestellen Taching und Tengling auch keine Badeaufsicht. Die Badestege werden gesperrt bleiben und damit nicht zugänglich sein. Sprungtürme stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.
Auch der beliebte Eisberg beim „Seeteufel“ wird nicht ins Wasser gelassen. Spielplätze, Kiosk, Außenduschen, gesonderte WC-Anlagen und Außen-Umkleidekabinen können – sofern vorhanden – genutzt werden. Bootsverleih gibt es nur an der Badestelle Strandkurhaus und Taching. Die Parkgebühren für PKW und Motorräder belaufen sich auf fünf bis sieben Euro pro Tag.
Das Thema „Baden im See“ interessiert Gäste wie Einheimische gleichermaßen. „Die Anrufe in der Touristinfo zu den Bademöglichkeiten und entsprechenden Regelungen nehmen täglich zu, das schöne Wetter befeuert es noch. Es ist uns wichtig, dass wir einheitliche Regelungen haben“, so die Leiterin Eva Bernauer. Sie weist gleichzeitig darauf hin, dass die Hygienevorgaben je nach Inzidenz und Infektionslage befolgt werden müssen.
Grundsätzlich gilt immer die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern, das Tragen von FFP2 Masken in Toiletten und Umkleiden sowie die Vermeidung von Warteschlagen beim Eintritt oder beim Verlassen der Anlagen. Hier setzen die Verantwortlichen auf die Vernunft und das Verständnis der Gäste. Denn bei Badestellen betritt der Gast den Platz eigenverantwortlich, für den Betreiber entfällt die Überwachungspflicht, nach wie vor obliegt ihm aber die Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Gefahren, die vom Grundstück ausgehen können (beispielsweise Rasenmähen, Baumsicherung, plötzliche Untiefen). Für die Überwachung der infektionsrechtlichen Vorschriften ist die Gesundheitsverwaltung zuständig.
An der Salzachinsel Musbach, die einzige Stelle, wo auch Hunde ins Wasser dürfen, wird am Freitag, 18. Juni um 12 Uhr aufgesperrt. Dort wird ein Unkostenbeitrag für Hund und Mensch von je drei Euro kassiert. Parkgebühren in Höhe von dreiEuro fallen lediglich für Gäste an, die das Strandbad nicht besuchen. Die geltenden Coronaregeln sind einzuhalten.
kon