Gemeinderat beschließt
Neue Kurbeitragsätze für Waging ab 2022 festgelegt
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Das Thema „Kurbeitrag“ beschäftigte den Gemeinderat bereits in mehreren Sitzungen. Nach einer detaillierten Kostenkalkulation durch die Verwaltung und deren Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden jetzt die neuen Kurbeiträge in der jüngsten Ratssitzung vorgestellt.
Waging am See - Der Gemeinderat hat diesen nach kurzer Diskussion zugestimmt. So beträgt ab nächstem Jahr der Tagesbeitrag in der Hauptsaison einen Euro für Personen zwischen zehn und fünfzehn Jahren und zwei Euro für Personen ab zehn Jahren. Kinder bis neun Jahre sind beitragsfrei. In der Nebensaison werden die Beitragssätze entsprechend halbiert (0,50 Euro für Personen zwischen zehn und fünfzehn Jahren und ein Euro für Personen ab zehn Jahren.). Der pauschalierte Jahreskurbeitrag beträgt 98 Euro für Personen ab sechzehn Kahren (Vollzahler) und 49 Euro für Personen zwischen zehn und fünfzehn Jahren. Laut Beschluß des Gemeinderates vom November 2020 gilt ab dem 1. Januar 2022 die Zeit vom 1. Juni – 30. September eines jeden Jahres als Hauptsaison, die übrige Zeit als Nebensaison. Die Beitragsfreiheit für Kinder unter zehn Jahren wurde ebenfalls bereits im November des Vorjahres beschlossen und jetzt bei der Kalkulation berücksichtigt.
Kämmerer Kraus erörterte dem Rat, dass das Kurbeitragsaufkommen dem Kostendeckungsprinzip unterworfen ist. Das bedeutet, dass die vorhersehbaren Beitragseinnahmen nicht höher sein dürfen, als die zum gleichen Zeitpunkt vorhersehbaren Aufwendungen. Als umlagefähiger Aufwand können nur die Kosten berücksichtigt werden, die der Gemeinde für den Aufenthalt eines Gastes entstehen, der sich zum Zwecke der Erholung im Gemeindegebiet aufhält.
Die Kosten müssen aber durch den Beitrag nicht zu hundert Prozent gedeckt sein, die Gemeinde kann auch einen geringeren Kostendeckungsgrad akzeptieren. Mit den jetzt festgelegten Sätzen liegt der Kostendeckungsgrad bei etwas über achtzig Prozent. Den Berechnungen der neuen Sätze lag laut Kämmerer Kraus ein Aufwand von rund 773.000 Euro zugrunde.
Die neuen Beitragssätze sind Bestandteil der neuen Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages, der die Gemeinderatsmitglieder ebenfalls zugestimmt haben. Neu in der Satzung, die inzwischen von der Kommunalaufsicht im Landratsamt geprüft und abgesegnet wurde, sind auch die besonderen Vorschriften für Zweitwohnungsbesitzer, die von der Kurbeitragspflicht befreit werden. Diese Regelung zielt vor allem auf junge Menschen ab, die auswärts arbeiten oder studieren, zuhause aber noch ein Zimmer oder eine Wohnung haben, wo sie sich gelegentlich aufhalten.
Ausserdem wurde in der Satzung festgelegt, dass eine Kurbeitragspflicht nur für Personen besteht, die im Kurgebiet auch übernachten.Tagesgäste müssen keinen Kurbeitrag entrichten. Die Satzung mit den neuen Kurbeiträgen tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
kon