Für Taching bedeutet dieses Projekt ebenso wie für Palling die Errichtung eines neuen Mastes, während man in Kay einen schon vorhandenen Mobilfunkmasten mitbenutzen kann. „Selbstverständlich haben wir die beiden vorhandenen Mobilfunkstandorte im Ortsgebiet der Gemeinde Taching hinsichtlich einer Mitnutzung im Vorfeld funktechnisch geprüft, aber aufgrund ihrer geringen Höhe haben sie sich nicht geeignet“, wiederholte Stefan Klein vom Bayerischen Digitalfunk-Zentrum in Königsbrunn, formal eine Außenstelle des Landeskriminalamtes, Informationen zum geplanten Neubau eines Masten für den BOS-Digitalfunk, die er bereits in der Mai-Sitzung 2021 des Tachinger Gemeinderates mitteilte. Schon damals sagte Klein auch, dass für eine reibungslose Funktion des Digitalfunks in der Gegend um den Tachinger See nur das Waldstück auf dem Bergrücken in der Nähe des Tachinger Ortsteils Gessenhausen als geeigneter Standort infrage kommt.
Mittlerweile brachte er die Verträge mit den Grundstückseigentümern in trockene Tücher, holte die Unterschriften der Nachbarn, der Nachbarn im baurechtlichen Sinne ein, beantragte das Genehmigungsverfahren und ließ das Baugrundstück vermessen und das Bayernwerk steckte bereits die Trassenführung für das Stromkabel auf. Die Trasse führt der Stromnetzbetreiber zur Überraschung vieler statt vom näher gelegenen Gessenhausen von Bicheln (Weiler bei Tettenhausen) aus entlang einer Straße, deren Verlauf sich im Laufe der Jahrzehnte wohl etwas änderte. Dieses Aufstecken des Bayernwerks, das einen Konzessionsvertrag mit der Gemeinde hat, führte bei einigen Bürgern offenbar zu Irritationen und zu heller Aufregung, wie bei jetzt bei einem Informations- und Diskussionsabend zum BOS-Funk in Taching deutlich wurde.
Den stellte die Verwaltungsgemeinschaft Waging am See auf die Beine, damit alle maßgeblich beteiligten Personen sich aus erster Hand informieren konnten. An der Tachinger Veranstaltung nahmen sieben interessierte Zuhörer und die Mehrzahl der Tachinger Gemeinderäte teil. Einige Zuhörer machten ihrem Ärger dabei Luft und zeigten sich völlig überrascht von dem Vorhaben, über das sie sich offensichtlich nicht ausreichend oder überhaupt nicht informiert fühlten.
Stefan Klein ist Beamter in der Autorisierten Stelle des Bayerischen Landeskriminalamtes, die sich um den operativ-taktischen Betrieb des Digitalfunks BOS im gesamten Freistaat Bayern kümmert. Er betonte, dass seine Behörde jederzeit für eine Informationsveranstaltung zur Verfügung gestanden hätte, wenn der entsprechende Bedarf an ihn herangetragen worden wäre.
Zudem ließ Klein wissen, wie das BOS-Digitalfunknetz funktioniert und wer davon profitiert. Wie er sagte, halten er und sein Kollege, der externe Berater Markus Huber, ein nordwestlich von Hinterreit (Weiler der Marktgemeinde Waging in der Nähe von Tettenhausen) mitten im Wald gelegenes Grundstück an der Gemeindegrenze von Taching als guten Standort für den neuen Mast, der mit einer Gesamthöhe von gut 46 Meter entstehen soll: 40 Meter ragt der Funkmast mit seinen beiden Plattformen in die Höhe, auf den noch ein drei Meter hohes Stahlrohr und eine drei Meter hohe Antennengabel aufgesetzt wird. An der Spitze des Mastes sitze also eine Sende- und Empfangsantenne, die sich dann gegenüber der tieferen Höhenlage der umliegenden Ortschaften in etwa 70 Meter Höhe befinde.
Das gefundene Areal liege etwa 360 Meter Luftlinie von den nächstgelegenen Wohnhäusern in Hinterreit entfernt. Die Geländeerhebung auf dem Bergrücken sei ausreichend hoch, der Standort sichere die Versorgung aller drei Versorgungsziele Taching, Tengling und Gessenhausen. Zudem befinde er sich in einem Wald, in dem man den Masten optisch weitestgehend verschwinden lassen könne. Es gelte: „Je höher der Sender, desto geringer die Belastung für die Bevölkerung.“
„Die Höhe ist auch deswegen notwendig, um mittels einer Richtfunkverbindung die Einbindung des Standortes in das bundesweite Netz sicherzustellen“, betonte Klein.
Klein erinnerte auch daran, dass der Gemeinderat in Taching schon frühzeitig Kenntnis vom Vorhaben hatte und keine Einwände gegen die Suche nach einem Standort für den Mast vorgebracht hat. Zudem sei die Öffentlichkeit über die Tageszeitungen und über das VG-Blatt umgehend informiert worden. Klein räumte ein, dass es bereits jetzt eine Anfrage vom Telekommunikationsunternehmen Telefónica Deutschland gibt, den Mast kommerziell nutzen zu dürfen und ein von ihr gewünschtes Equipment exponiert unterhalb der BOS-Sendeanlage montieren möchte. Einer Mitbenutzung verweigere man sich nicht. Er wisse aber nicht, um welche Art von hochfrequenten Anlagen (Funkanlagen) es sich dabei handele. Möglicherweise diene die nur der Grundversorgung, zum Telefonieren.
Wie Bürgermeisterin Stefanie Lang wissen ließ, wird die Gemeinde informiert, wenn ein BOS-Standort gesucht oder wenn ein privater Mobilfunkanbieter die Anlage mitbenutzen möchte. „Wir als Gemeinde können als Träger öffentlicher Belange dann aber nur eine fachliche Stellungnahme abgeben und schauen, dass alle rechtlichen Vorgaben im Baugenehmigungsverfahren eingehalten werden.“ Grundsätzlich handele es sich bei diesem Mobilfunkmast um ein privilegiertes Vorhaben, um ein Bauwerk im Außenbereich, auf das eine Kommune nur bedingt Einfluss nehmen könne. Bei den technischen Anlagen, die dann auf dem Turm befestigt werden, sei die Gemeinde völlig außen vor.
Bürgermeisterin Lang hob hervor, dass die Gemeinde rechtzeitig über das Vorhaben informierte. „Unser gesellschaftliches Anliegen ist es, den Sicherheitsbehörden den Funk zu ermöglichen.
Laut Klein dient die BOS-Anlage vorwiegend den Polizeien des Bundes und der Länder, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), der Bundeszollverwaltung, den kommunalen Feuerwehren, staatlich anerkannten Werkfeuerwehren, oder den Katastrophen- und Zivilschutzbehörden des Bundes und der Länder.
Die Grundstücksnachbarn haben dem Bau bereits zugestimmt. Dies sei ein Baustein im Baugenehmigungsverfahren für den BOS-Mast. Als Nachbar im baurechtlichen Sinne gilt ein Grundeigner, dessen Grundstück unmittelbar an das Baugrundstück angrenzt. Liegt beispielsweise ein Weg dazwischen, ist der der Inhaber des Weges der Nachbar.
3. Bürgermeister Christoph Wamsler fügte an, dass es auch noch Nachbarn im immissionsschutzrechtlichen Sinne gibt. Wenn ein betroffener Bürger eine gesundheitliche Belastung für sich sieht, könne er gegen den Mast vorgehen. Die Gerichte würden aber davon ausgehen, dass die gültigen Grenzwerte eingehalten werden. Die entsprechenden Nachweise müsse der Mobilfunkbetreiber der Bundesnetzagentur vorlegen. Wenn eine Gemeinde die Zustimmung verweigere, werde sie im Baugenehmigungsverfahren in der Regel von der Regierung von Oberbayern ersetzt.
„Die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen wird von der Bundesnetzagentur sichergestellt und überwacht. Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagenstandorte werden entsprechend der anzuwendenden Grenzwerte bewertet und können von dem Anlagenbetreiber nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte mit der Erteilung einer Standortbescheinigung bestätigt hat“, fügte Klein an. „Im Grunde spielt der BOS-Funk kaum eine Rolle bei der Strahlenbelastung. Der habe nur einen geringen Anteil als Frequenzträger, weil ihn nur ein enger Kreis und nur für die Sprachübertragung nutze. Eine deutlich höhere Frequenz habe der Mobilfunkbetrieb, der eine wesentlich höhere Datendichte und Reichweite erfordere. Er schlug auch vor, Telefónica Deutschland zu bitten, rechtzeitig eine Infoveranstaltung zu halten.
Mit dem Mast auf dem Bergrücken erreiche man die zusätzliche Feldstärke, die für eine gute Netzabdeckung notwendig sei. Ansonsten hätte man zwei Standorte in Senken in Betracht ziehen müssen, sagte Klein und stellte vor, wie die Anlage, die am Grundstücksboden unter anderem einen Systemtechnik-Container vorsieht, in der die Funktechnik untergebracht ist, nach Fertigstellung aussehen soll. „Die Anlagen sind üblicherweise umzäunt, um sie vor unbefugtem Betreten zu schützen.“ Aufgrund der abseitigen Lage im Wald verzichte man dort aber auf einen Zaun. An Grundfläche benötige man 70 Quadratmeter.
Rede und Antwort standen in Taching auch Markus Huber, externer Berater Akquise bei der Autorisierten Stelle Bayern, Thomas Nunner als externer Berater für die Baukoordination bei der Autorisierten Stelle Bayern und Enrico Weinreich Stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Laufen. Im Anschluss an diese Infoveranstaltung in Taching fand eine weitere in Tettenhausen mit vielen Diskussionsbeiträgen statt, über die wir gesondert berichten.
Anneliese Caruso
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