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Werbevideos, Umstyling und Agentenkoffer: „Schleuser-König“ (52) von Laufener Gericht verurteilt

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„Schleuser-König“ (52) von Laufener Gericht verurteilt (Symbolbild)
„In meinen 22 Dienstjahren ist mir noch kein Schleuser mit solchem Perfektionismus und solcher Akribie begegnet“, musste der Ermittler eingestehen. (Symbolbild) © +++ dpa-Bildfunk +++

Vor dem Schöffengericht Laufen musst sich ein 52-jähriger Syrer wegen mehrfacher „Luxus-Schleusungen“ verantworten. „Lange und groß im Geschäft, für ein horrendes Entgelt“ lautete das Fazit von Staatsanwalt Ferdinand Hohenleitner.

Laufen – Mit Flugzeug und Zug ins erträumte Land. Syrer und Iraker, die in der Lage waren, 7 - 10.000 Euro hinzulegen, bot der in Polen registrierte Syrer ein umfangreiches Servicepaket. Ausgangspunkt der Reisen in die Bundesrepublik oder nach Belgien war Athen. Dort saß auch seine Friseurin und Visagistin, die Frisur und Aussehen der Geschleusten den zuvor ausgewählten Bildern anpasste.

Schleuser bei Kontrolle der Bundespolizei verhaftet

Ausgerechnet im Zug von Salzburg nach Freilassing hatte der 52-Jährige seine bisherige Distanz zu seinen Kunden aufgegeben und sich in eine Kontrolle seiner Schützlinge eingemischt. Fast ein Jahr in Untersuchungshaft musste sich der Mann nun vor dem Laufener Schöffengericht verantworten, wo er die dort mögliche Höchststrafe von vier Jahren erntete.

Ermittler von Perfektionismus und Akribie überrascht

„In meinen 22 Dienstjahren ist mir noch kein Schleuser mit solchem Perfektionismus und solcher Akribie begegnet“, musste der Ermittler eingestehen. Der Polizeihauptkommissar hatte sich tief in die Fälle eingearbeitet, die er selbst als „Spitze des Eisberges“ beschrieb. Die achtseitige Anklageschrift beinhaltete je vier Falle von abgeschlossenen und versuchten Flugschleusungen, dazu der Besitz gefälschter sowie 15 gestohlener oder unterschlagener Dokumente.

„Die Beweislage ist erdrückend“

Die mehrmals vom Angeklagten beschworene „Wahrheit“ stand in krassem Widerspruch zu den Erkenntnissen von Polizei und Gericht. „Die Beweislage ist erdrückend“, warnte Vorsitzender Richter Martin Forster vor einer Abgabe ans Landgericht, da hier am Schöffengericht der Strafrahmen mit vier Jahren ausgeschöpft sei.

Der in Polen registrierte und dort verheiratete Syrer beklagte, dass er sich in Deutschland mehrmals vergeblich um eine Arbeitserlaubnis bemüht habe. „Ich muss doch leben und brauche Geld für meine Kinder. Ich war doch gezwungen“, versuchte er eine Erklärung für sein Handeln. Darauf reagierte Forster schärfer: „Sie wollen uns also erzählen, die Bundesrepublik hat sie zu diesen Straftaten gezwungen.“

Verteidiger bringt Angeklagten zur Vernunft

Ein weiteres Vier-Augen-Gespräch mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer, brachte den 52-Jährigen schließlich zur Vernunft. Er räumte die Taten allesamt ein, die organisierten Ausweispapiere, Reisedokumente und ID-Karten, die Anpassung des Aussehens mithilfe eines Computerprogramms, das die Übereinstimmung des Aussehens mit Passbildern in Prozent angibt. Geschleuste hatten alles Arabische von ihren Geräten zu löschen und mussten lernen, was sie gegenüber Behörden sagen sollten.

„Agentenkoffer“ in Kölner Wohnung beschlagnahmt

Die 15 gestohlenen oder unterschlagenen Echt-Dokumente will er in Griechenland für 100 Euro das Stück gekauft haben. Einen weiteren in seiner Kölner Wohnung gefundenen Reisekoffer beschrieb der Polizeioberkommissar als „Agentenkoffer“ mit allem, was man für eine schnelle Abreise brauche, inklusive 3300 Dollar Bargeld.

Wie vernetzt der Angeklagte mit vielen Ländern der Welt war, zeigten die 1700 Chats auf seinen vier Mobilgeräten. Dort fand man rund 20.000 Bilder von Reisedokumenten. Bei syrischen Beamten hatte der Angeklagte nach Pässen gefragt. Mindestens zweimal hatte er echte Dokumente seines Sohnes und seiner Tochter verwendet. Eine dieser falschen Töchter hatte am Athener Flughafen ausgepackt und den Syrer als ihren Schleuser benannt. „Warum hat man ihn nicht schon dort festgenommen?“, wundere sich der Vorsitzende. „Das ist Griechenland“, meinte der Zeuge, der vermutete, dass dort abgenommene Pässe von Beamten weiterverkauft würden.

„Schleuserkönig“ drehte sogar Werbevidoes

Mit selbst gedrehten Videos hatte der Syrer Werbung in eigener Sache gemacht. Darunter eines, das ihn und seine Friseurin zeigt, wie sie einen „Kunden“ nach Vorlage stylt. Ein Kontakt hatte ihn auf einem Video als „Schleuserkönig“ bezeichnet, und ihm geraten, doch mal Pause zu machen. An diesen Rat hielt sich der Angeklagte augenscheinlich nicht, denn allein am 15. Mai 2021 versuchte er zwei ganz unterschiedliche Flugschleusungen, die ihm 30.000 Euro einbrachten. Daneben soll der 52-Jährige an Boots- und Lkw-Schleusungen beteiligt gewesen sein.

„Lange und groß im Geschäft, für ein horrendes Entgelt“

„Ohne Geständnis wäre das eine Sache fürs Landgericht“, machte auch Staatsanwalt Ferdinand Hohenleitner deutlich und sagte über den Angeklagten: „Lange und groß im Geschäft, für ein horrendes Entgelt.“ Hohenleitner beantragte vier Jahre wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen und dem Versuch in ebenfalls vier Fällen, dazu Ausweismissbrauch und Verschaffen falscher amtlicher Ausweise sowie gewerbsmäßiger Hehlerei.

Verteidiger erleichtert über Geständnis

„Geständig, Gott sei Dank“, seufzte der Verteidiger, der auf die fast einjährige U-Haft verwies. „Er ist nirgends vorbestraft“, betonte Schwarzer, der drei Jahre und drei Monate für ausreichend erachtete. Die Richter entschieden auf vier Jahre für den „Migrationsberater“ und Schleuser, wenngleich kein Zweifel bestand, dass hier nur „die Spitze des Eisbergs“ verhandelt worden sei. 39.000 Euro hat der Verurteilte als Wertersatz zu leisten. Die 5800 Euro aus der Hausdurchsuchung hatten die beiden Kinder mit „bitterbösen Briefen an der Grenze zur Beleidigung“ vom Gericht zurückgefordert. Forster dazu: „Völlig neben der Spur. Es zeigt, welch geistig Kind sie sind.“

Abschiebung nach Polen nach Haftstrafe

Diese Kinder und die geschiedene Frau, mit denen der Angeklagte in Köln zusammenwohnt, leben von staatlicher Unterstützung. Die Frau erwartet ein eigenes Strafverfahren, unter anderem auch wegen unberechtigt beantragter Coronahilfe über 9000 Euro. Die Perspektiven für den Syrer sind nicht so schlecht, denn bei guter Führung wird der Mann mit der Halbstrafe nach Polen abgeschoben. Ein Jahr davon hat er mit der U-Haft schon abgesessen. Aufgrund dieser Perspektive nahm der 52-Jährige das Urteil an.

Hannes Höfer

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