Richter: „Nichts rechtfertigt es, das Tier zu erschießen“
Katzenmörder aus Laufen verurteilt – wie er die „brutale Tat“ jetzt büßen muss
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Egal ob gegenüber den Behörden oder dem Gericht: Ein 63-Jähriger gab frei heraus zu, eine Katze erschossen zu haben - nun wurde er verurteilt. Bei der Strafe, die gegen ihn verhängt wurde, konnte der Laufener aber einen Erfolg verbuchen.
Laufen - „Dass ich die Katze erschossen hab, da braucht es keine Debatte“, betonte der 63-jährige Angeklagte bei der Verhandlung am Laufener Amtsgericht am Dienstag (31. Mai). Der Landwirt aus Laufen war in der Sache voll geständig. Am 10. September 2021 brachte er eine Schildpattkätzin mit einem Bolzenschussgerät um - und kündigte die Tat kurz zuvor auch noch telefonisch gegenüber dem Veterinäramt an. Richter Josef Haiker sprach den Mann der Tiertötung schuldig.
Landwirt aus Laufen erschießt Katze - Geldstrafe vor Gericht
Der 63-Jährige wird nun 5000 Euro Strafe zahlen müssen. Außerdem verbot ihm das Gericht, in den nächsten fünf Jahren Haustiere zu halten. Dass der Laufener gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, hat sich für ihn aber deutlich rentiert. Ursprünglich sah die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 12.000 Euro vor. „Aber ich habe praktisch kein Einkommen. Von meinen 20 bis 25 Kühen lebe ich eher schlecht“, so der Angeklagte.
Das Amtsgericht prüfte seine Einkünfte durch den Stierverkauf und größere Ausgabenposten wie Diesel, Versicherungen oder Kosten für Maschinenring und Tierärzte. Unterm Strich blieb ihm ein monatlicher Betrag im zweistelligen Bereich über. Mit ein Grund: Der Landwirt lehnt Subventionen ab - „es gibt kein Gesetz, dass ich die annehmen muss“. Nach eigenen Angaben nimmt ihm die Molkerei auch keine Milch mehr ab, weil er das „genfrei“-Siegel nicht akzeptieren will.
Staatsanwalt: „Früher war das vielleicht normal, aber die Zeiten sind vorbei“
„Die Katze zu erschießen war eine ganz brutale Tat“, betonte die Staatsanwaltschaft: „Früher war das vielleicht normal, aber die Zeiten sind vorbei.“ Der Tierschutz stehe im Grundgesetz und die Veterinärämter prüften genauer - so auch im Fall des Laufener Landwirts. Schon zwei mal vor der Tat sei er vom Veterinäramt aufgefordert worden, das erkrankte Schildpattkätzchen zum Tierarzt zu bringen. Darauf habe der Angeklagte „erbost“ reagiert und ein Erschießen angekündigt. „Die Katze war krank und hat mir erbarmt. Und nach dem Tierarzt ging‘s ihr noch schlechter“, rechtfertigte sich der 63-Jährige.
„Wenn überhaupt“, schloss Richter Josef Haiker, „hätte die Katze von einem Tierarzt eingeschläfert werden müssen. Aber das kostet Geld und das wollten Sie einfach nicht zahlen.“
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Rubriklistenbild: © Martin Gerten