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Teisendorfer kassiert satte Geldstrafe und Fahrverbot - in einem Punkt lässt Richter aber Gnade walten

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Volltrunken mit dem Moped unterwegs: Teisendorfer in Laufen vor Gericht.
Volltrunken mit dem Moped unterwegs: Teisendorfer in Laufen vor Gericht. © dpa/pa

Weil er entweder seine Frau oder seine Mutter gewürgt haben soll, kam ein Teisendorfer (55) nun mit dem Gesetz am Amtsgericht Laufen in Konflikt. Bei der Kontrolle vor Ort durch die Polizei präsentierte sich den angerückten Beamten aber eine ganz andere Situation.

Teisendorf/Laufen - Ehefrau und Mutter des Teisendorfer Landwirts hatten die Polizei verständigt, nachdem der 55-Jährige eine der beiden Frauen im Kuhstall gewürgt haben soll. Angetroffen hatten die Beamten den Mann unweit des Hofes bei einem kleinen Weiler. Im Blut 2,4 Promille Alkohol. Weil er dorthin mit seinem Sachs-Mofa gefahren sein soll, stand der Bauer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Laufen vor Gericht. Er hat nun 2400 Euro zu zahlen. Und weitere drei Monate auf den Führerschein zu verzichten.

Volltrunken im Straßenverkehr - oder doch nur zu Fuß unterwegs?

Als aggressiv und betrunken hatten Frau und Mutter den Mann gegenüber den Freilassinger Beamten geschildert, und – „um bei der Wahrheit zu bleiben“ – auch erklärt, dass der 55-Jährige mit dem Mofa weggefahren sei. Der Angeklagte erzählte im Laufener Gericht eine andere Geschichte: Mit dem Sachsei will er schon am Vortag gefahren sein; doch als das Gefährt unterwegs den Geist aufgegeben habe, habe er es bei einem Feuerwehrhaus stehenlassen. Und sei am angeblichen Tattag zu Fuß dort hingegangen.

Der Auspuff war betriebswarm“, berichtete hingegen die 43-jährige Beamtin, was der Angeklagte mit der heißen Augustsonne erklärte. Mutter und Ehefrau, die zuvor das Wegfahren des Mannes geschildert hatten, wollten bei einer Vernehmung nichts mehr davon wissen und hatten sich in Folge auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Wer etwas dazu hätte sagen können, war der Fahrer eines restaurierten Oldtimer-Bulldogs, mit dem sich der Angeklagte am Feuerwehrhaus unterhalten hatte. Dessen Namen aber will der Teisendorfer nicht kennen; die Polizei hatte den Unbekannten nicht befragt.

„Übersichtliche Ausfallerscheinungen“: Freispruch gefordert

Staatsanwältin Vanessa Juraschek hatte keinen Zweifel an der Trunkenheitsfahrt. „2,4 Promille ist stattlich“, sagte sie über den ermittelten Wert, mit dem der Bauer laut Richter „bloß übersichtliche Ausfallserscheinungen“ gezeigt habe. Weil die 70 Tagessätze aus dem Strafbefehl stets eine Geständnisfiktion unterstellen, wollte Juraschek nun auf 90 Tagessätze zu je 35 Euro gehen.

Rechtsanwalt Michael Vogel widersprach einer Verwertung der Erstaussagen der beiden Frauen. Der Verteidiger erachtete schon die 70 Tagessätze aus dem Strafbefehl als unangemessen hoch. Sollte sich der Vorwurf überhaupt bestätigen, denn Vogel sah in der Geschichte seines Mandanten „eine plausible Erklärung“. So kurz mal mit der Hand die Temperatur zu prüfen, genüge ihm jedenfalls nicht für ein Urteil. „Stellen’s so einen Edelstahlauspuff doch im August in die Sonne“, unterstrich der Bauer seine Beteuerung: „Ich bin wirklich nicht gefahren.“ Er und sein Verteidiger beantragten Freispruch.

Richter spricht Klartext: Führerscheinentzug mit einer Ausnahme möglich

Richter Christian Daubner räumte ein, dass ihm die Temperaturbeschreibung der Zeugin nicht ausgereicht hätte, doch anders als der Anwalt hielt er die Spontanäußerungen der beiden Frauen für verwertbar. Daubner entschied auf 60 Tagessätze à 40 Euro und eine dreimonatige Restsperre, was in Summe 14 Monate ausmacht. Nachdem der Landwirt beteuert hatte, dass seine Existenz vom Führerschein abhänge, erwiderte der Strafrichter, dass er sich eine Ausnahmeregelung für einen kleineren Traktor vorstellen könne, nicht aber „für ein Monster der Größe eines Reihenhauses, das 45 Stundenkilometer fährt.“ Das „größere Problem“ werde für den Landwirt eher die Wiedererlangung des Führerscheins sein.

Hannes Höfer

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