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Ein mutmaßlich betrunkener Brandstifter und eine rüstige Rentnerin vor Gericht: „Hamma boid fertig?“

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Von: Hannes Höfer

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Die Gartenhütte in dem Teisendorfer Ortsteil brannte am Abend des 13. Dezember 2021 lichterloh. Doch der große Holzbau war nicht von selbst in Brand geraten. Aber wer war der Brandstifter? Einige Indizien sprechen für einen damals 28-jährigen Mann aus der Nachbarschaft. Der stand nun in Laufen wegen vorsätzlicher Brandstiftung vor dem Schöffengericht, doch er sagte: Nichts, trotz Warnung vor einer solch riskanten Strategie, die eine Bewährung ohne Geständnis kaum mehr möglich mache.

Teisendorf/Laufen - Bereits in der Vergangenheit hatte es Brände gegeben. Im August 2018 war ein denkmalgeschütztes Haus völlig abgebrannt, das Bewohner-Ehepaar hatte sich nurmehr mit der Flucht durchs Fenster retten können. 2021 hatten ein gepresster Heuballen in einer Maschinenhütte gebrannt, was ein zufällig vorbeikommender Autofahrer noch rechtzeitig entdeckt hatte.

Auch an dem 13. Dezember 2021 hatte es wenige Stunden vor dem Brand der Gartenhütte eine versuchte Brandstiftung bei einem nahen Holzstapel gegeben. Mit vorgefundenem Papier und einem Karton sowie einer Zigarettenkippe mit DNA-Spuren des angeklagten Teisendorfers. Diesen Versuch hatte der heute 29-Jährige schließlich auch gestanden. Mehr aber nicht. Der Brand der Gartenhütte gefährdete zudem ein Nachbarhaus mit Holzverschalung und zerstörte dort Rollläden und Fenstergläser.

Die 86-jährige Besitzerin der Gartenhütte sah sich im Gerichtssaal mehrfach mit der Frage konfrontiert, ob sie dort vielleicht heiße Asche entleert hatte. Die Rentnerin beteuerte, Ofenasche als guten Dünger stets in ihren Obstanger zu streuen. Sie berichtete, wie der Angeklagte aus der Nachbarschaft an diesem Abend zu Besuch gewesen war.

„Aufgeregt und betrunken“ soll er wiederholt aus dem Fenster in Richtung Holzhütte gesehen haben. Die Rentnerin hatte den Angeklagten ohne Führerschein in der Vergangenheit häufig zu Wunschzielen in der Region chauffiert.

Angeklagter wegen Alkoholproblemen in Therapie

Am Abend des Brandes war sie auf ihrem Sofa eingeschlafen, ehe sie gegen 20 Uhr von der Polizei geweckt wurde. Der Angeklagte befand sich zu dieser Zeit in einem nahen Gasthaus, wo er unverständlicherweise nicht heim zu seinem Wohnhaus wollte, obwohl es in direkter Nachbarschaft brannte, wie der ermittelnde Polizeibeamte berichtete. Eine Atemalkoholkontrolle beim Angeklagten erbrachte damals rund zwei Promille. Der Angeklagte befindet sich wegen dieser Alkoholprobleme derzeit in Therapie.

Die Rentnerin bezifferte ihren Schaden an Hütte und Maschinen auf rund 50.000 Euro. Die 86-Jährige gab sich nach einer ersten durchaus ausführlichen Schilderung eher ungeduldig. Auf die detaillierte Frage eines Schöffen zeigte sich die Frau überrascht: „Woher woaß’n der des?“ Wie sich herausstellte, war dieser Schöffe als aktiver Feuerwehrmann dort selbst im Einsatz gewesen.

Auf die Nachfrage von Verteidigerin Herzog reagierte die Rentnerin barsch: „Wer is’n des scho wieda?“ In Folge fragte die Zeugin: „Hamma etzad boid fertig?“ Abschließend meinte die rüstige Seniorin: „I hör vui, red‘ wenig und sag gar nix“, was im Gerichtssaal mit leisem Schmunzeln aufgenommen wurde.

Angeklagter sechsfach vorbestraft

Unter den Zuhörern war auch eine Klasse Freilassinger Rupertiwinkel-Realschule. Der Angeklagte ist sechsfach vorbestraft; unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Vertuschung einer Straftat. Zu einer psychiatrischen Untersuchung war der 29-Jährige nicht erschienen. Dennoch erklärte Dr. Josef Eberl im Gerichtssaal, dass die mehrfache Feststellung von zwei Promille eine „gewisse Alkoholgewöhnung“ bestätige.

Eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit sah der Gutachter deshalb nicht. Das Legen von Feuer sei nicht unbedingt alkoholtypisch, eine vorliegende Pyromanie wäre denkbar, aber reine Spekulation.

Rechtsanwältin: Kein „Tatnachweis“ trotz Indizien

Rechtsanwältin Herzog vermisste trotz der Indizien einen „Tatnachweis“, obschon Vorsitzender Richter Martin Forster den Angeklagten „auf dem Weg ins Gefängnis“ sah, sei doch die versuchte Brandstiftung am selben Tag „14 Meter daneben“ nachgewiesen worden.

Auch Staatsanwalt Fabian Meixner zweifelte am Sinn weiterer Zeugen. Er machte deutlich, dass ein „halbherziges Geständnis am Ende“ aus seiner Sicht nicht mehr zu einer Bewährung führen könne. Doch die Verteidigerin blieb dabei: „Was haben wir denn an Beweismittel?“ Herzog wollte andere „tatnächste Zeugen“ hören.

Ein weiterer Termin findet also am 20. März 2023 um 9 Uhr am Laufener Amtsgericht im Sitzungssaal 26 statt.

hhö

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