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Wegen drei Weißbier vor Gericht – Wer zahlt die Zeche für den betrunkenen Laufener (53)?

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Von: Hannes Höfer

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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
Amtsgericht Laufen (Symbolbild) © hhö

Nach eigener Aussage war der 53-jährige Laufener schon betrunken in das Café in der Altstadt gekommen. Dort hatte er im Mai letzten Jahres zwei Weißbier bestellt und geleert, dann noch das Bier eines anderen Gastes getrunken und für den schließlich ein neues bestellt. Doch als es ans Bezahlen ging, war da: nichts.

Laufen – Wegen Zechbetrugs stand der bislang unbescholtene Mann jetzt vor dem Laufener Strafrichter, denn die Staatsanwaltschaft hatte das „besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung“ bejaht.

Mann (53) ging sogar zur Polizei – aber die Sache war da schon am Laufen

Mir war das total peinlich“, beteuerte der Angeklagte, er sei sofort am nächsten Tag wieder hin, habe sich entschuldigt und die 10,80 Euro bezahlt, worauf ihm der Wirt versichert haben soll: „Passt scho“. Selbst zur Polizei war der 53-Jährige gegangen, um die Angelegenheit zu bereinigen. Doch die Sache war da schon am Laufen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Laufener die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 250 Euro angeboten. „Das war zu viel“, sagte der Angeklagte im Gerichtssaal, „das habe ich nicht eingesehen.“ Und so erhielt er einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 50 Euro, in Summe also 1000 Euro. Dagegen legte er mit seinem Verteidiger Dr. Klaus Hellenschmidt Einspruch ein. 

Richter Christian Daubner meint es gut mit dem Laufener

Richter Christian Daubner rechnete vor, dass man bei dem arbeitslosen Angeklagten lediglich mit einer Tagessatzhöhe von 15 Euro kalkulieren könne, multipliziert mit den 20 Tagessätzen aus dem Strafbefehl ergäben sich demnach 300 Euro. Daubner bot daraufhin die Einstellung gegen eine Zahlung von 100 Euro an.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse; lediglich die eigenen Ausgaben hat der Laufener selbst zu übernehmen. Damit waren alle Beteiligen einverstanden. Die 100 Euro gehen an den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, Landesverband Bayern-Süd. Die Service-Mitarbeiterin des Cafés, die die Polizei verständigt hatte, durfte unvernommen wieder gehen.

hhö

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