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„Alternative“ bei Böllerverbot: Mit entsicherter Schreckschusspistole und 100 Schuss Munition unterwegs

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Ein 18-Jähriger sitzt derzeit in der Jugendstrafanstalt Laufen-Lebenau. Die Geschichte um seinen Weg dorthin erwies sich im Laufener Gerichtssaal als durchaus verwirrend.

Laufen – Vor dem Jugendschöffengericht stand der gebürtige Ingolstädter, weil er an Silvester in einer Münchner U-Bahn mit einer geladenen und entsicherten Schreckschusspistole sowie hundert Schuss Munition unterwegs gewesen war und sich nur fünf Tage später einer Kontrolle entziehen wollte, bei der es zu Widerstand und Beleidigungen gegen die Beamten gekommen war. Das dreiköpfige Gericht schlug auf die zweijährige Haftstrafe vier Monate drauf.

Alkohol mit 14, Marihuana und Kokain mit 15

Der Angeklagte ist in Deutschland geboren, lebte aber acht Jahre mit seinem Vater in Jordanien. Später kehrte er in die Bundesrepublik zurück und musste hier so häufig die Schule wechseln, dass ihn keine Münchner Schule mehr aufnehmen wollte. Im Alter von 14 begann er mit Alkohol, nahm mit 15 Marihuana und später auch Kokain.

Zudem schloss er sich einer Bande an, die die Münchner Innenstadt mit Drogen versorgte. Der 18-Jährige ist siebenfach vorbestraft. Zuletzt war eine zweijährige Jugendstrafe ausgesprochen worden, die Entscheidung über eine Bewährung aber wurde für sechs Monate ausgesetzt. Doch die Entziehungsanstalt verließ der junge Mann bereits nach drei Tagen. Angeblich, um seine kranke Mutter zu besuchen. Dennoch Anlass, die Strafaussetzung zu widerrufen.

Pistole als Alternative zum Böllerverbot

Den Haftantritt vor Augen, geschahen die beiden angeklagten Taten. Die Pistole will er für eine Silvesterparty mitgenommen haben, nachdem Böller und Feuerwerk untersagt waren. Bei der Kontrolle am 5. Januar 2022 fürchtete er, nun sofort festgesetzt zu werden und flüchtete zunächst vor der Polizei, kehrte wenig später zurück, wehrte sich aber dennoch gegen eine Festnahme und nannte die Beamten „Opfer“. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, zuvor bei seinem Friseur zwei „Lines“ Kokain geschnupft zu haben. In Folge entzog er sich dem Zugriff der Justiz bis in den Mai, ehe er sich stellte.

Sieben Verurteilungen in drei Jahren

Die Anregung von Verteidiger Maximilian Grashey, über eine Einstellung nachzudenken, lehnte der Staatsanwalt ohne Zögern ab. David Heberlein attestierte dem Häftling „schädliche Neigungen“ und blickte auf die sieben Verurteilungen in nur drei Jahren. Die beiden angeklagten Taten geschahen unter offener Bewährung, weshalb Heberlein acht Monate Straf-Aufschlag beantragte.

Anwalt Grashey hob das Entschuldigungsschreiben seines Mandanten ebenso hervor wie die gute Führung in Lebenau. „Er war durch Koks enthemmt“, so der Verteidiger, der auf den „schwierigen Lebensweg“ des 18-Jährigen verwies. „Er hatte in keiner Weise vor, die Pistole gegen Personen zu richten, und er kümmert sich erneut um eine Therapie.“ Zwei Monate hielt Grashey für „angemessen“.

Vier Monate Haftaufschlag

„Erzieherisch geboten, aber ausreichend“, meinte Vorsitzender Richter Christopher Lang über die vier Monate, die das Gericht auf die zwei Jahre aufschlug. Dass der Widerstand eher gering war, zeigte ein Bodycam-Video des Polizeieinsatzes. Der Angeklagte entschuldigte sich und versicherte, aus Fehlern zu lernen: „Ich glaube fest, das war das letzte mal.“ Das Urteil wurde sogleich rechtskräftig. „Über eine erneute Therapie unterhalten wir uns später“, kündigte Lang an, aber mahnte: „Das ist kein Selbstläufer.“

höf

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