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Tödliche Hundeattacke im Raum Laufen: Hund totgebissen - So geht es weiter

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Von: Christina Eisenberger

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Ein tragischer Vorfall im Raum Laufen: Ein Hund läuft auf einen anderen Vierbeiner zu und beißt diesen tot. Doch was passiert jetzt mit dem Tier, das angegriffen hat? Nachgefragt bei einem Diensthundeführer der Landespolizei in Erlstätt:

Laufen/Grabenstätt - Bereits am 15. Juli lief offenbar ein Hofhund aus einem Anwesen heraus auf eine spazierende Person mit einem Hund an der Leine zu und biss das Tier an Ort und Stelle tot. Das teilte eine Leserin, die anonym bleiben möchte, BGLand24.de mit. Eine Anzeige ging sofort an die Polizei Laufen raus. Diese bestätigt den Vorfall auf Nachfrage.

Hund totgebissen: Hundeführer überprüfen Grundaggressivität

„Der Hund ist aus dem Anwesen rausgerannt und hat dann den an der Leine spazierengehenden Hund zu Tode gebissen“, teilt ein Polizist mit. Der Fall werde an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, das Tier werde auf seine Grundaggressivität überprüft und die Fachleute der Polizei werden überprüfen, warum es überhaupt zu dem Vorfall kam, erklärt der Polizist weiter.

Zuständig für die Untersuchung von Hundeattacken sind die Diensthundeführer der Landespolizei mit Sitz in Erlstätt. „Ein Hundeführer übernimmt den Fall und setzt sich mit dem Geschädigten und mit dem Halter des Tieres, das den Angriff verursacht hat, in Verbindung. Dann wird der Hund zeitnah überprüft“, erklärt einer der Diensthundeführer aus Erlstätt.

„Wir sind zwar keine Gutachter, aber wir können schauen, ob von dem Hund generell eine Gefahr auch für den Menschen ausgeht, ob der Hund anderen Hunden gegenüber aggressiv ist oder ob es ein territorialer Hintergrund war.“ Sprich, ob der getötete Hund in das Revier des angreifenden Hundes eingedrungen war.

Der Diensthundeführer hat bei dem Termin mit dem Halter seinen eigenen Vierbeiner dabei und kann überprüfen, „wie sich der Hund uns gegenüber zeigt“. Wenn beide Tiere an der Leine aufeinandertreffen, zeigt sich auch das Verhalten gegenüber Artgenossen.

„Im schlimmsten Fall Wegnahme des Hundes“

Nach der Überprüfung spricht der Polizist eine mündliche Anweisung gegenüber dem Tierhalter aus. „Dann ist vielleicht das Mittel, dass der Hund generell an der Leine zu führen ist oder eben nur noch mit einem Beißkorb.“ Der zuständigen Gemeinde oder Stadt wird eine Handlungsempfehlung ausgesprochen. Diese entscheidet letztendlich über die Auflage für das Tier.

Eine generelle Leinenpflicht gilt laut Helmuth Putzhammer aus dem Ordnungsamt in Laufen etwa nur im Ortskern für große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 cm, aber auch in größeren Ortsteilen wie Leobendorf und Oberheining oder einzelnen Geh- und Radwegen.

Die Auflage kann von einer Maulkorbpflicht bis im schlimmsten Fall zu einer Wegnahme des Hundes führen. „Das wäre der Fall, wenn der Hund schon öfter Personen angegriffen hat.“ Jeder Fall eines Hundeangriffs ist unterschiedlich und immer eine Einzelfallentscheidung. Manchmal gehe es einfach nur blöd her. Das Gespräch mit dem Hundehalter und dessen Einsichtigkeit sei dabei wichtig, erklärt der Polizist.

Wöchentlich Hundeangriffe in der Region - Tödliche die Ausnahme

Hundeangriffe kommen in der Region oft vor. Der Zuständigkeitsbereich der Hundeführer in Erlstätt umfasst die vier Landkreise Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Altötting. „Alles, was da mit Hunden passiert, landet bei uns auf dem Tisch - und das eigentlich jede Woche. Dass Hunde raufen und dann verletzt sind, kommt öfter vor. Aber dass einer den anderen tot beißt, ist schon die Ausnahme.

Die Ermittlungen im tödlichen Vorfall in Laufen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über den angreifenden Hund werden die Polizei und die Stadt Laufen in den nächsten Wochen treffen.

ce

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