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Rentner aus Piding tritt Schüler in den Bauch - Gericht stockt Strafe empfindlich auf

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Vor dem Amtsgericht in Laufen ist ein Rentner aus Piding wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt woren. Er hatte einen Schüler mit dem Fuß in den Bauch getreten.
Laufen: Rentner aus Piding zu hoher Geldstrafe verurteilt. Auslöser war ein harmloser Schneeball. © Montage pa/dpa

Wegen des Angriffs auf einen Schüler (14) stand nun ein Rentner in Laufen vor dem Richter. Er hatte gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Körperverletzung Einspruch eingelegt. Diesen Einwand dürfte er nun wohl bereuen.

Piding / Laufen - Hatten die drei jungen Burschen am Abend des 9. Dezember 2021 Schneebälle gegen Fensterscheiben geworfen? Oder hatte der Pidinger Rentner einfach die Falschen erwischt? Gleichwie: In den Bauch eines 14-Jährigen, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, hätte er nicht treten dürfen. Gegen einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung hatte der Mann Einspruch eingelegt. Vergeblich, wie sich nun am Laufener Gericht zeigte. Anstatt 1500 Euro hat er jetzt 2500 Euro zu zahlen.

Fernsehabend endet in Handgreiflichkeiten

Plötzlich ein richtiger Schlag“, berichtete der Angeklagte über den Fernsehabend mit seiner Frau. Ein Schneeball war gegen die Scheibe geknallt. In der Nähe seines Hauses hatte der 71-Jährige dann drei Schüler entdeckt und gestellt. Mit der Frage „was soll der Scheiß?“ hatte er einen 14-Jährigen an dessen Winterjacke gepackt und das Kleidungsstück plötzlich in der Hand gehabt.

Die Sache entwickelte sich einigermaßen dramatisch. Einem Gerangel, bei dem der Rentner dem 14-Jährigen ein Bein gestellt haben soll, soll ein Tritt in den Bauch gefolgt sein. „Das stimmt überhaupt nicht“, widersprach der Rentner der Anklage und behauptete im Gegenzug, der Schüler habe ihm verbal mit einem Messer gedroht. Das bestritt der ebenso wie seine beiden 15-jährigen Kumpels. Einer von den beiden war dem 14-Jährigen zu Hilfe gekommen. „Da hat er auch mich gepackt“, berichtete der und gestand, dann seinerseits gegen den Rentner geschlagen zu haben. Der hatte daraufhin die Jacke über den Zaun auf sein Grundstück geworfen, um so eventuell Daten zu den vermeintlichen Tätern zu sichern. Letztlich gelang es dem Kleidungsbesitzer, über den Zaun zu springen, den Rentner über seinen Fluchtweg zu täuschen und mit der Winterjacke zu fliehen.

Jungen-Streich oder ein verirrter Schneeball?

„Wir haben keine Schneebälle geworfen“, versicherte der 14-Jährige, während seine Kumpels auf die entsprechende Frage antworteten: „Ich glaube nicht.“ – „Nur auf uns gegenseitig.“ Doch der Rentner will gesehen haben, wie die Clique auf ein Haus in der Nachbarschaft geworfen hat, wo der dortige Hausherr ebenfalls drei Täter ausgemacht habe. Staatsanwältin Vanessa Juraschek bohrte bei jedem der drei Burschen nach. Etwa ob der Schüler nicht selbst weggerutscht sei, oder warum denn der Rentner „ohne Anlass“ so ausrasten sollte. „Er sieht eigentlich ganz nett aus“, meinte der einzige österreichische Schüler über den Angeklagten. Einen Strafantrag hatten weder die Schüler noch deren Eltern gestellt, die Staatsanwaltschaft hatte jedoch ein öffentliches Interesse bejaht.

Ob sie den Eindruck habe, die Geschichte sei abgesprochen, wollte Richter Christian Daubner von der ermittelnden Beamtin wissen. „Nein, es gibt leichte Unterschiede, aber der Kern stimmt überein.“ Die 44-Jährige glaubt, dass die drei Schüler „einfach zur falschen Zeit dort vorbeigekommen sind.“ Juraschek war überzeugt, dass es sowohl Schneeballwürfe als auch den Tritt gegeben hat. Für die Reaktion des Rentners hatte die Staatsanwältin keinerlei Verständnis, weshalb sie 70 Tagessätze zu je 53 Euro beantragte.

Verteidigung plädiert auf Freispruch, doch: „Selbstjustiz geht nicht!“

Er war nach Erhalt des Strafbefehls völlig konsterniert“, schilderte der Jurist Michael Werner seinen langjährigen Bekannten, der ihn um Beistand gebeten hatte. Als Verteidiger erachtete er die Geschichten der drei Schüler doch „etwas abgesprochen“ und den angeblichen Tritt unbestätigt. „War es ein Tritt in Kung-Fu-Manier oder ein einfaches Wegschieben?“ Im „Kontext mit den Schneebällen“ seien dort nur „diese drei Burschen“ unterwegs gewesen. Dem Rentner sei ein solches Handeln „völlig wesensfremd“ und eine Körperverletzung nicht nachzuweisen. „Deshalb Freispruch.“ Der Angeklagte beteuerte in seinem Schlusswort noch einmal, den 14-Jährigen nicht berührt und nicht getreten zu haben. „Ich schwöre es.“

Doch Richter Christian Daubner glaubte den Zeugen. „Sie haben auf unterschiedlichste Fragen das Geschehen schlüssig wiedergegeben.“ Er sehe keinen Grund, zu zweifeln. An den Rentner gewandt, sagte der Vorsitzende: „In ihrem Alter lassen sie sich zu einem Gerangel auf offener Straße hinreißen. Selbstjustiz geht nicht.“ Daubner entschied auf 50 Tagessätze zu je 50 Euro. Der Richter verschwieg nicht, dass er bei einem vollumfänglichen Geständnis einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zugestimmt hätte.

Hannes Höfer

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